Warum schützt die Ewigkeitsklausel nur Artikel 1 und 20?

3 Antworten

Weil die Würde des Menschen elementar ist und das wirklich ein Punkt ist, der niemals wieder verletzt werden soll und darf und weil der Staatsaufbau zwingend so erhalten bleiben soll wie er geplant ist. Abgesehen davon wird davon natürlich einiges abgedeckt.

Das sind Lehren aus der Weimarer Republik; deswegen wird die Staatsorganisation DEUTLICH aufrecht erhalten, ebenso ist in Art.20 die Gewaltenteilung und vor allem das Widerstandsrecht gegen Personen oder Gruppierungen festgeschrieben, die gegen diese Ordnung verstoßen.

Gleichberechtigung, Freie ENtfaltung... das sind 'Luxuspunkte'... die kann man erfüllen, wenn der Staat soweit steht aber sie sind jetzt nicht unbedingt 100%ig elementar für das bestehen des Staates wie er ist... sowas wie die Garantierte Menschenwürde oder das Rechtstaatsprinzip des Artikels 20 ist DEUTLICH wichtiger.

Art. 2-19 sind trotzdem indirekt geschützt, weil die herrschende Meinung der Auffassung ist, dass den anderen Grundrechten auch immer einen Menschenwürdekern innewohnt und deswegen diese auch nicht beliebig änderbar sind.

In Art. 1 GG werden die Grundrechte aus Art. 1 bis 19 GG garantiert. In Art. 20 GG wird unser politisches System in Stein gehauen. Deshalb wäre eine ausdrückliche Nennung der Art. 2 bis 19 GG in Art. 79 GG nur eine sinnlose Wiederholung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht