Automatische Vertragsverlängerung mit Preiserhöhung zulässig?
Meine Schwester hat einen Handyvertrag per Telefon abgeschlossen. Leider hat sie die Kündigungsfrist verpasst, deswegen hat sich der Vertrag automatisch verlängert. Dagegen wird man wohl nichts mehr tun können.
Allerdings wurden durch die Vertragsverlängerung ihre Konditionen geändert: Sie hat nur halb so viel Datenvolumen und soll trotzdem fast doppelt so viel bezahlen.
Sie sagt, dass ihr das am Telefon damals nicht mitgeteilt wurde.
Ein Dokument oder Ähnliches hat sie laut eigener Aussage nie bekommen. Der Vertrag wurde nur per Telefon abgeschlossen.
Das Gespräch wurde vermutlich aufgezeichnet - Kann sie eine Herausgabe des Mitschnitts verlangen?
Kann sie eine Frist setzen und dann den Vertrag kündigen, wenn er nicht auf die ursprünglichen Konditionen geändert wird?
Was ist, wenn es gar keinen Mitschnitt gibt, in dem sie über die Vertragsverlängerung informiert wurde? Kann sie die Vertragsverlängerung dann komplett zurückweisen, selbst wenn der Anbieter die ursprünglichen Konditionen wiederherstellen würde?
Antworten bitte mit Verweis auf die entsprechenden Gesetze. Vielen Dank!
2 Antworten
Das Vereinbaren einer automatischen Vertragsverlängerungen bei Verbraucherverträgen ist nach wie vor Usus. Das Bundesjustizministerium hat meines Wissens nach einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, in dem eine maximale Laufzeit von 12 Monaten bei Verbraucherverträgen vereinbart werden kann. Bei einer Preiserhöhung müsste ein Sonderkündigungsrecht gegeben sein.
Eine automatische Vertragsverlängerung um mehr als 12 Monate ist unzulässig.
Wenn du rechtsverbindliche Aussagen unter genauer Analyse des Sachverhaltes bekommen möchtest, ist allerdings der Rechtsanwalt die richtige Adresse.
- sehe ich als schwierig an, das würde dann als beweismittel im prozess verwendet werden
- hab ich ja quasi schon beantwortet in den kommentaren. da hilft nur: vertragsbedingungen lesen, und zwar komplett.
Zu 2.: Es gibt nichts zu lesen. Der Vertrag wurde nur per Telefon abgeschlossen.
Es gibt allgemeine Vertragsbedingungen die finden trotzdem auf den Vertrag Anwendung auch wenn du sie nur digital zb bekommen hast.
Nein. Eine Preiserhöhung auf die nicht explizit hingewiesen wurde kann man nicht in den AGBs verstecken.
Aber im Produktinformationsblatt zb, da steht sowas manchmal
Ergänzung: Ein Vertrag kann- außer in bestimmen Fällen- auch mündlich abgeschlossen werden.
Es scheint keineswegs unueblich zu sein, fuer das erste Vertragsjahr einen "Neukundenbonus" zu vereinbaren, der dann ab dem zweiten Jahr wegfaellt. Das wird dann aber wohl auch so in den Vertragsbedingungen stehen, die sie sicher erhalten, moeglicherweise aber nicht gelesen hat.
das stimmt. anders würde es aber bei automatischer vertragsverlängerung, preiserhöhung nach der verlängerung und verzicht auf das sonderkündigungsrecht aussehen
Dass das üblich ist, ist mir klar - Allerdings hat sie wie gesagt keine Vertragsbedingungen erhalten, der Vertrag wurde übers Telefon abgeschlossen. Informiert wurde sie darüber nicht.
Zudem sollte gesagt sein, dass die neuen Konditionen 15 mal teurer sind als Vergleichsangebote im Internet - so viel zum Thema üblich.
Leider hat deine Antworrt also nichts mit meiner Frage zu tun.
Ich bezweifele nach wie vor stark, dass sie keine Vertragsunterlagen erhalten hat. Vielmehr vermute ich, dass sie diese nicht als solche erkannt und ungelesen entsorgt oder es einfach vergessen hat. Vielleicht hat sie auch gedacht, es sei Werbung.
Das ist pure Spekulation und in diesem Fall falsch. Sogar den Zettel wo sie sich vor zwei Jahren die genauen Vertragsbedingungen aufgeschrieben hat, hat sie - so wie alles andere - sorgfältig abgeheftet.
Danke für deine Antwort. Neue Gesetzesentwürfe bringen bisher aber erstmal noch nichts.
Die Frage ist
1. kann der Mitschnitt des Gesprächs verlangt werden und
2. ist eine Vertragsverlängerung mit anderen Konditionen zulässig, wenn darauf nicht hingewiesen wurde?