Weil es wichtig ist die Formellen Grundlagen des zivilrechts zu verstehen. Die zpo ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung (8 Buch), welches ein extra Fach ist. Genauso ist es wichtig die Formellen Grundlagen des Strafrechts grundsätzlich zu kennen, wenn man als vollstreckungsbeamter bei der Staatsanwaltschaft tätig ist. Der Rechtspflegergruppe ist zwar überwiegend in der freien Gerichtsbarkeit angesiedelt. Jedoch geht es ja auch um die Strafvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft.

Im übrigen hat man doch auch zivilrecht und schreibt da ne Klausur und eine Hausarbeit.

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Maßgeblich für die Frage zwischen gefährlicher KV und Totschlag, wird sein, auf welchen objektiven Tatbestand hier ein Vorsatz beim Täter vorlag. Es genügt natürlich grundsätzlich in beiden Fällen dolus eventualis.

Leichte ohrfeige von x an y : einfache kv

Flasche auf Kopf schlagen y auf x : kV, gegebenenfalls jedoch auch eine Gefährliche kV wegen einer das Leben gefährdenden Behandlung

Einschlagen auf x am boden: ggf auch Gefährliche kv, man weiß nicht wohin die Schläge zielten

Tritt von y in die hüfte des x, als dieser nach der Flasche greift : kann sehr wohl Notwehr sein, da ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff im greifen nach der Flasche zu sehen ist. Etbi wird hier nicht vorliegen.

Schlagen der Flasche von y auf x: kann Notwehr wegen der ohrfeige sein, jedoch muss eine Notwehrhandlung erforderlich, geeignet und geboten sein. Man könnte anführen die Notwehrhandlung wäre hier nicht geboten, da es ein krasses Missverhältnis zwischen einer einfachen ohrfeige und dem schlagen der Flasche auf dem Kopf geben könnte. Das Einschlagen auf dem Boden könnte einen Notwehrexess darstellen

Es gab also mehrere Handlungen die in Tat Mehrheit stehen

Achso und eines grundsätzlich : wegen der Beziehung zwischen x und y würde Tötungsvorsatz eher verneint werden. Habe da neulich nen ähnlichen Fall geprüft

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Ne das vergleichsangebot ist eher so zu deuten, dass der Schuldner der Auffassung ist, ein Teilanspruch ihm gegenüber würde bestehen.

Bei einem mahnverfahren muss Widersprochen werden, das kein vb erteilt werden kann. Würde ein vb erteilt, kann nur noch Einspruch eingelegt werden.

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Den Fall lässt sich juristisch relativ klar beantworten. Der hausfriedensbruch ist im Versuch nicht strafbar. Vollendet wurde die Tat noch nicht, das ergibt sich aus dem Sachverhalt.

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Kommt auf Bundesland an mitunter. In manchen Bundesländern müssen freie samstage gewährt werden, in anderen ist es nur also soll-Vorschrift im Gesetz

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Sicher 1500? 9,38 pro h brutto ist ein Verstoß gegen das milog bei volljährigen bei 40h pro Woche

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Das musste ich als Beamter in der Justiz vorlegen, da hätte man mit der Strafe massive Probleme. Aber bei einer Abschlussprüfung für den Beruf des Bankaufmannes kann ich mir das nicht vorstellen..

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Bei volljährigen müsste der Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses selbst gestellt worden sein. Aus dem Bzrg geht hervor, dass im Falle der minderjährigkeit auch die gesetzlichen Vertreter an die Stelle den Antragstellers treten können. Unter 14 nur durch gesetzlichen Vertreter

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Per sé nicht. Jedoch wenn man Sachen beschädigt, wenn man gerade im Begriff ist das zu tun, sehr wohl. Beispielsweise wäre es dann eine Sachbeschädigung. Oder man macht sich unter Umständen der gefangenbefreiung oder - Meuterei strafbar.

Ob man schuldig im Sinn der vorgeworfen Delikte ist spielt aber für die Strafbarkeit von ggf rechtswidrig begangenen Handlung auf dem Fluchtversuch im Hinblick auf die Schuld keinerlei rolle

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Ich habe zuerst eine Ausbildung als Industriekaufmann gemacht, aber gemerkt dass das garnichta für mich ist. Habe mein Interesse für juristische Sachverhalte entdeckt und mich so für einen kompletten Neuanfang entschieden. Überbrücke zur Zeit bia zu meinem Studium ( im Einzelhandel, ist auch garnichts für mich) und starte in wenigen Monaten ein duales studium in der Justiz und habe als ziel später mal als Staatsanwalt oder amtsanwalt bej der Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Das ist ein sehr verantwortungsvoller beruf, bei dem man etwas für die Gesellschaft machen kann und bei dem man sicher auch in menschliche Abgründe schaut. Alles in allem aber ein echter traumjob für mich, vor allem auch deshalb weil mich jura sehr fesselt.

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Bei der Nichtigkeit ist ein Rechtsgeschäft von Anfang an (ex ante) unwirksam. Bei einer Anfechtung ist es zunächst wirksam aber kann unter bestimmten Bedingungen angefochten werden und ist ab dann ex tunc (rückwirkend) unwirksam.

Beispiel Nichtigkeit: Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (im Vollrausch) bei der Unterzeichnung eines Vertrages, daher nichtig.

Beispiel Anfechtbarkeit: Arglistiges Verschweigen eines Sachmangels beim Autokauf, daher anfechtbar

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theoretisch ja, praktisch halte ich dies aber nach deinen ausführungen für unwahrscheinlich

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notwehr ist dann gerechtfertigt, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger angriff auf ein geschütztes rechtsgut vorhanden ist. des weiteren muss die notwehrhandlung 1. erforderlich und 2. geboten sein. verhältnismäßigkeit spielt ausdrücklich keine rolle.

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