Wieso Erkenntnisverfahren für Rechtspfleger?

4 Antworten

Das gehört a) zu den juristischen Grundkenntnissen und b) verweisen viele, auch für Rechtspfleger relevante Vorschriften auf die ZPO.

Haben wir auch. Schreiben am Montag Klausur drüber... und ja, es ist nicht leicht, aber es ist in meinen Augen durchaus machbar und ziemlich interessant, wenn man erstmal ein bisschen mit Verfahrensrecht warmgeworden ist.

Warum wir das haben? Weil es halt eben ein Stück weit 'Allgemeinbildung' ist, weil du als Rechtspfleger später bei Gericht eingesetzt wirst und weil es u.a. auch durchaus sinnig ist zu wissen woher das kommt, was du für die Vollstreckung nach dem 8. Buch der ZPO als Grundlage nimmst. Das ist nämlich nicht selten mal das Endurteil. Oder ggf. auch mal das Versäumnisurteil... da solltest du vielleicht auch wissen woher das kommt 😅

Auch wirst du verschiedenen Aspekten, wie z.B. den Parteibezogenen Sachurteilsvoraussetzungen auch in vielen Vorlesungen wieder begegnen; 8. Buch oder Kostenrecht zum Beispiel.

Du wirst BGB AT vermutlich nicht häufiger brauchen...

JurisDE 
Fragesteller
 14.12.2021, 20:02

Schwetzingen, oder? Same.

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Weil es wichtig ist die Formellen Grundlagen des zivilrechts zu verstehen. Die zpo ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung (8 Buch), welches ein extra Fach ist. Genauso ist es wichtig die Formellen Grundlagen des Strafrechts grundsätzlich zu kennen, wenn man als vollstreckungsbeamter bei der Staatsanwaltschaft tätig ist. Der Rechtspflegergruppe ist zwar überwiegend in der freien Gerichtsbarkeit angesiedelt. Jedoch geht es ja auch um die Strafvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft.

Im übrigen hat man doch auch zivilrecht und schreibt da ne Klausur und eine Hausarbeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es gibt zum Beispiel gewisse Sache, die müssen bzw können "zur Protokoll der Geschäftsstelle" eingereicht werden.

Außerdem ist das Erkenntnisverfahren, du wirst sicherlich nicht vertieft da einsteigen, wichtig um den Ablauf des Gerichtsprozesses zu verstehen.

Du wirst auch noch materielles Recht bekommen, und das hat noch weniger mit deinen Aufgaben zu tun.

Jedoch gehört das Quasi zum "Dreisatz" Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen.

BeviBaby  14.12.2021, 19:58
Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen

Das haben wir auch mal gehört: materielles Recht, Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung ;)

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Alejandro1998  14.12.2021, 20:00
@BeviBaby

Ich bin selbst rechtspfleger im Studium: ihr wisst aber schon dass der Rechtspfleger vollstreckungsbeamter ist zu großen Teilen? Zwangsvollstreckung ist ein extra Fach

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BeviBaby  14.12.2021, 20:04
@Alejandro1998

Aber solltest du als Rechtspfleger im Studium nicht eigentlich auch wissen, dass das Recht haben die Anspruchsgrundlage, das 'Recht haben' sich aus dem materiellen Recht ergibt, also BGB AT, Mob, Immob etc. etc, das 'Recht bekommen' tendentiell aus dem Erkenntnisverfahren und das Recht durchsetzen dann aus der Zwangsvollstreckung?

Sorry, aber ich verstehe irgendwie nicht, wo genau dein Problem liegt...

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Alejandro1998  14.12.2021, 20:07
@BeviBaby

Doch weiß ich sehr wohl. "auch mal gehört" hörte sich nur nach Oberflächlich behandelt an. Zwangsvollstreckung wird mehr als nur Oberflächlich behandelt

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nanfxD  14.12.2021, 21:34
@Alejandro1998

Das hat sich doch nur auf den Spruch bezogen. Ich hab den erst nach 8 Jahren Jura gehört, als ich den Lackmann gelesen hab.

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