Zur Prüfung nicht erscheinen (Uni). Ohne das Fach zu wechseln?
Hallo Leute ich studiere Jura. Ich habe mich für alle Prüfungen angemeldet, habe aber das Nebenfach nicht beim erstenmal mitgeschrieben, um mich auf die Hauptfächer zu konzentrieren. Nun ist die Frage ob das schlimm ist wenn ich zur nachschreibe Klausur nicht hin gehen, weil ich gar nicht mit dem Thema klar komme.
2 Antworten
Du musst damit sehr vorsichtig sein:
Wenn du zur Prüfung angemeldet warst und nicht hingegangen bist, dann war das schon mal Fehlversuch Nummer 1. Wenn du nun auch zur Nachschreibeklausur angemeldet bis und nicht hingehst, wird das Fehlversuch Nummer 2.
Je nach Prüfungsordnung hat man pro Prüfung maximal drei Versuche, in manchen sogar nur zwei - einfach nicht hingehen, obwohl man angemeldet ist, geht also ganz schnell ins Auge.
Ich würde dir empfehlen, dich von der Prüfung abzumelden und das Nebenfach zu wechseln, wenn du wirklich nicht damit klarkommst. Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, klärst du vielleicht am besten mit der Studienberatung.
Wenn du zur Prüfung angemeldet warst und nicht hingegangen bist, dann war das schon mal Fehlversuch Nummer 1.
Nicht unbedingt. Das kommt auf die Prüfungsordnung an.
Habe bereits die prüfungsordnung gelesen und dort steht nicht von Fehlversuchen und ältere Semester wissen auch nichts davon
Wende dich auf jeden Fall mal an die Studienberatung! Wenn in der Prüfungsordnung "nichts von Fehlversuchen" steht, dann würde mich das stutzig machen. Und auf die Aussagen von Kommilitionen würde ich mich im Zweifel auch nicht verlassen.
Gerade als Jurist wirst du dich ja sicher schon mit deiner Prüfungs- bzw. Studienordnung befasst haben. Was sagt diese denn zu Nichterscheinen trotz Anmeldung?
Wenn du Pech hast, ist es - wie Ansegisel schon schrieb - einer von Maximal zwei Fehlversuchen, die dir zustehen. Es wäre dämlich, sich selbst freiwillig so in die Bredouille zu bringen.
Habe bereits die prüfungsordnung gelesen und dort steht nicht von Fehlversuchen und ältere Semester wissen auch nichts davon
Im Jura Staatsexamen gibt es tatsächlich in einigen Bundesländern im Grundstudium (bis zur Zwischenprüfung) keine "Fehlversuche". Man kann eine Klausur sooft schreiben wie man möchte, ABER nach dem vierten Semster MUSS die Zwischenprüfung abgelegt werden. Sonst ist das Studium beendet. Aber bitte wirklich nicht die Kommilitonen fragen, sondern immer direkt im Prüfungsamt. Ohne die Prüfungsordnung zu kennen, würde ich trotzdem davon abraten, angemeldete Prüfungen nicht anzutreten.