Nicht-Erscheinen zum Prüfungstermin?

4 Antworten

Das "Nichterscheinen" bei einer Pflichtprüfung bedeutet in der Regel, dass man diese Prüfung zum ersten Mal nicht bestanden hat. Es gibt allerdings manchmal Sonderregelungen, wonach man Prüfungen freiwillig früher ablegen kann und wo ein Nichtbestehen dann nicht zählen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Jurist

Ich habe in Bayern studiert, wobei ich davon ausgehe, dass das jede Uni / FH auch etwas unterschiedlich regelt.

Bei mir konnte man sich zur Prüfung anmelden und wenn du nicht erschienen bist, dann hatte es gar keine Konsequenzen. Es gab sogar die Möglichkeit, dass du zur Prüfung gegangen bist und dir die Prüfung angeschaut hast, dann aber ohne Namen etc. abgegeben hast und der Versuch somit nicht gewertet wurde.

Probleme gab es nur bei mündlichen Prüfungen, die du dir natürlich nicht vorher "anschauen" konntest. Wenn du angemeldet warst und nicht erschienen bist, dann hast du natürlich nicht bestanden.

Wie es bei euch läuft? Frag mal deine Mitstudenten!

Ich weiß nicht, wie das in deiner StuPrO ist (das kann durchaus auch innerhalb einer Uni variieren!).

Aber möglich ist so ziemlich alles, von "zählt nicht als Versuch" bis hin zu "du hast jetzt ne 5 und kannst nächstes Semester wiederkommen".

Nicht erscheinen, trotzdem angemeldet und kein Attest?

Das ist dann eine 5 und damit ein Versuch weniger.

Nachschreiben falls es ein Termin für gibt wäre möglich ja