Im 2. Semester in Jura die Klausuren des 1. Semesters nachholen?

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Ich studiere im fünften Semester Jura und würde dem teilweise zustimmen, teilweise aber auch eben nicht.

Natürlich ist es so, dass man nach dem zweiten Semester wesentlich mehr in der Materie drin steckt und viele Dinge aus dem ersten Semester selbstverständlich geworden sind. Aber halt auch nicht alle.

Dir sind halt viele Grundlagen in Herz und Nieren über gegangen. Du weißt dann hoffentlich, dass der Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht im Vorsatz liegt, kriegst keinen Herzinfarkt mehr, wenn A und B sich darüber streiten, ob A das Kleid nun für die 100 Euro vom Preisschild oder für die 1000 Euro kriegt, die das Kleid laut B eigentlich kosten sollte, solche Dinge halt. Die Details hat man aber nicht mehr im Kopf: Seit meinem ersten Semester habe ich mir nie wieder Gedanken über einen Meinungsstreit bei der Annahme eines Vertrages gemacht und ich würde ihn in der Klausur wahrscheinlich auch nicht erkennen.

Im ersten Semester sind solche kleinen Probleme, noch die Sachen, die am Ende die Punkte bringen. In einem späteren Semester sind die halt meistens im Sachverhalt gar nicht mehr angelegt, weil sie Zeit kosten, die die Prüfer lieber verwenden, um Probleme des aktuellen Stoffes abzufragen. Für die Klausur müsste man also noch einmal all die Probleme ins Gedächtnis rufen, die meisten Definitionen sollte man aber noch können.