Mittäter bei versuchten Hausfriedensbruch?
War gestern mit mehreren Freunden unterwegs. Einer dieser Freunde entschied sich kurzweilig über einen Baustellenzaun zu klettern. Nachdem ich versucht habe ihn davon zu überreden es zu lassen, ist er dann vom Zaun runter geklettert. Er hat das Grundstück nicht betreten sondern hing nur kurz am Zaun. Jedoch war es Videoüberwacht. Dementsprechend rechne ich damit, das dagegen vorgegangen wird.
Wird dagegen überhaupt vorgegangen und kann ich mit einer Strafe als "Mittäter" oder Mitanwesender rechnen?
3 Antworten
Den Fall lässt sich juristisch relativ klar beantworten. Der hausfriedensbruch ist im Versuch nicht strafbar. Vollendet wurde die Tat noch nicht, das ergibt sich aus dem Sachverhalt.
Hey,
Nein. Und Gedanken würde ich mir auch nicht machen, da offenbar nichts entwendet oder beschädigt worden ist.
"da nichts beschädigt wurde oder entwendet" - > das bräuchte es für einen hausfriedensbruch nicht. Nur ein widerrechtliches eindringen in fremde Räumlichkeiten, daher war deine Antwort nicht auf den hausfriedensbruch bezogen. Aber genau um einen solchen ging es dem fs, das andere ist hier nach Schilderung sowieso abwegig. Es scheitert hier daran, dass der hausfriedensbruch im Versuch nicht strafbar ist und die Tat als solches nicht vollendet wurde und nicht dass nichts entwendet oder beschädigt wurde
Nein, das war darauf bezogen, dass er sich keine Gedanken machen sollte, dass der Besitzer eine Strafanzeige stellt, da es keinen Grund gegeben hat. Mein "Nein" hat den seine rechtliche Frage beantwortet.
Ja okei ich hab das aus meiner Sicht als Student eines Rechtswissenschaftlichen Studiengangs beurteilt. Aber wenn du es meintest dass er ihm keinen Grund für die Anzeige gegeben hat ja das stimmt aus der Sicht schon
Rechtspflege da hat man solche Inhalte auch teilweise. Will später auch mal in die richtung gehen also so Strafrecht
Oh okay, ich überlege mir noch, ob ich International Law als Zweitstudium, also zusätzlich so ReWi, bestreiten soll
Ich weiß, es gibt die doppelmodelle zweifachbachelor zb oder eben rewi auf staatsexamen. Es hängt meiner Meinung nach davon ab, was man damit machen will. Da ich jetzt schon beamter bin und dann später zur Staatsanwaltschaft kann, hat sich das duale Studium angeboten. Rewi ist ein Risiko wenn man auf jeden Fall in den öffentlichen Dienst will. International law ist gut für den internationalen Bezug. Also kurzum: es kommt drauf an, was man will
Ich weiß, da ich sowieso permanent lerne ist es für mich eher eine Frage der Notwendigkeit, weil ich eher nicht ins englischsprachige Ausland will. Beruflich zumindest nicht.
rewi ist natürlich wenn man anwalt werden will der perfekte Studiengang. Meiner Meinung, teilweise auch Modelle mit integriertem Bachelor, dass man eben nach eine wirtschaftsbezug hat (Bachelor of laws), wenn das den eingenen Interessen gibt. Oder rewi als beifach zb mit Soziologie hab ich auch gesehen
Ist es auch mein Ziel ist es mal amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft zu sein, das kann man und tritt als eine Art Staatsanwalt auf. Extrem interessant. Gleichfalls schönes Wochenende!
Du mußt mit keiner Strafe rechnen und er auch nicht, wenn er nichts beschädigt hat.
Wäre beim hausfriedensbruch irrelevant. Da muss nichts beschädigt werden. Aber auch hier ist der versuch nicht strafbar