Kann ich spirituelle Dinge/Wesen spüren?

Seit paar Jahren, habe ich bestimmte Momente wo ich Dinge spüre. Z.b. letztens war ich auf dem weg nach hause und mir ging es richtig gut, ich hatte gute Laune und hab musik gehört, doch ich habe plötzlich ein sehr unwohles gefühl gekriegt. Ich hab eine Gänsehaut am ganzen Körper gekriegt und ich hatte so ein würgendes Gefühl, dieses Gefühl war so stark das mir schon Tränen kamen. Ich hab mich beobachtet und verfolgt gefühlt und das einzigste was ich in dem Moment wollte war da weg. Dieses Gefühl hatte ich bis ich endlich zuhause ankam.

Außerdem bin ich in 2018 umgezogen und wohne jetzt unter dem Dachgeschoss. Wir verwenden dieses zur Hälfte zum Wäsche trocknen, die andere Seite wird von niemanden genutzt. Beide seiten sind mit einander verbunden und von der unbenutzten seite kommt auch so eine komische Aura, ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll, aber die aura fühlt sich nicht gut an und am Abend wird sie stärker, öfters wenn ich da oben bin krieg ich solche Anfälle wie auf dem Nach hause weg letztens, zwar sind die immer unterschiedlich schlimm, aber mich stört es im allgemeinen. Ich hab mir versucht paar Jahre einzureden dass ich es mir nur einbilde und dass da nichts sein kann, ich hab mich auch versucht dem zu stellen, aber es wurde nicht besser. Meine Freundin als sie mich das erste Mal hier besucht hat und diesen Dachboden gesehen hatte, hat es auch gespürt sie warnte mich und sagte das ich diese Seite des Dachbodens nachts meiden soll.

Sollte ich mir Sorgen machen oder bilde ich mir das ein? Manchmal hab ich das Gefühl das ich verrückt werde, ich bin etwas verzweifelt in dieser Hinsicht....

Ich spüre wirklich was 88%
Es ist nur Einbildung 13%
Ich bin Verrückt 0%
verrückt, Angst, Spiritualität, Geister, Aura, Beobachtung, böse, Dämonen, Fluch, paranormal, Verzweiflung, Wesen, Anwesenheit, besessen
Dürfen Lehrer Entschuldigungen ignorieren?

Folgendes Problem: Ich habe die ersten zwei Stunden in der Schule gefehlt, weil ich krank war, bin aber wieder zur Schule gekommen, da ich mich wieder fit genug fühlte. In der nächsten Woche habe ich dann meiner Lehrerin meine Entschuldigung fristgerecht vorgezeigt und dann meinte sie einfach, dass sie das nicht unterschreiben wird (somit mir zwei "unentschuldigte Fehlstunden" geben wird). Ich bin jedoch 18 Jahre alt und kann mich selbst entschuldigen lassen. Trotzdem glaubt mir meine Lehrerin nicht, dass ich krank war und denkt, dass ich geschwänzt hätte, da ich am Tag ja wieder zur Schule erscheinen konnte, daher will sie mir zwei unentschuldigte Fehlstunden geben, was extrem schlimm für mich wäre, weil ich nach dem Abitur eine Ausbildung anfangen will und ich somit bei den meisten Bewerbungen eine Absage erhalten würde, weil niemand Leute mit unentschuldigten Fehlstunden will. Daher die Frage: Darf sie einfach so meine Entschuldigung nicht anerkennen, also mir zwei unentschuldigte Fehlstunden geben? Und vor allem was kann ich dagegen machen? (Nachdem ich mit meiner Tutorin und meiner Oberstufenkoordinatorin gesprochen habe, die mir beide nicht willig waren zu helfen, kommt es mir nämlich vor als könnte ich von einem Zug erfasst worden sein, ein Bein verloren haben, mein gesamtes Leben könnte zerstört sein und trotzdem können die Lehrer sagen: Unentschuldigt!

Weil meine Lehrerin mir ja ganz klar Unrecht tut und aus purer Boshaftigkeit handelt, kann ich mir das nicht gefallen lassen. Ich habe in meinem Profil auch ohnehin die höchste Anwesenheitsquote, habe nach 3 Semestern lediglich 16 Fehlstunden und habe noch nie eine Arbeit oder Sonstiges nachschreiben müssen, ich bin echt kein Drückeberger.

Übrigens bin ich auch bei der nächstmöglichen Gelegenheit zum Arzt gegangen, der konnte mir aber kein mehr Attest ausstellen, weil man nur eine Woche rückläufig Atteste ausstellen kann (als meine Lehrerin meine Entschuldigung nicht akzeptiert hat, da ist bereits jene Woche vergangen xD). Somit hat mir meine Lehrerin es unmöglich gemacht, mir meine Krankheit beweisen zu lassen.

Schule, Recht, Rechte, Schüler, Lehrer, Anwesenheit, fehlzeiten, Ausbildung und Studium
Unterliegt eine Anwesenheitsliste dem Bundesdatenschutzgesetz?

Guten Abend zusammen.

Ich arbeite als Sicherheitsdienst in einem großen Bürogebäude (mehr als 40 Firmen, 3x10 Stockwerke) unter anderem am Empfang. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes, muss jeder Mitarbeiter oder Handwerker, der dann ins Gebäude möchte, sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese gilt als Nachweis für den Eigentümer im Fall von Gefahr, Brand, Diebstahl, Beschädigungen oder für die Polizei, wer sich alles im Gebäude aufhält, bzw. aufgehalten hat und wird vom Sicherheitsdienst, sobald diese Liste voll ist, abgeheftet und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt. Einsicht hat wie gesagt lediglich der Sicherheitsdienst, die Polizei mit entsprechender Genehmigung oder der Eigentümer bei berechtigtem Verdacht.

Die Liste beinhaltet: Datum - Firma (bei welcher der Mitarbeiter tätig ist) - Name - Ankunftszeit - Ausgangszeit - Unterschrift

Diese Liste liegt dann am Empfang aus, damit sich wie gesagt jeder, der das Gebäude berechtigt betritt oder verlässt dort ein- bzw. austragen kann (die Personen werden nur durch den Sicherheitsdienst ins Gebäude gelassen und auf die Eintragung in die Liste hingewiesen).

Ein Unternehmen im Gebäude jedoch sträubt sich vehement gegen diese Eintragungen und führt sie nur widerwillig durch, manchmal auch garnicht oder mit falschen Angaben. Die Begründung liegt hierbei darauf, dass diese Liste gegen das BDSG verstoßen würde, bzw. es nach selbigem nicht gestattet ist diese Liste zu führen.

Nun die Frage: Stimmt das? Unterliegt eine solche Liste dem BDSG? Wenn ja wo steht das? Welche Eintragungen dürfen bei solch einer Liste erfolgen, bzw. nicht erfolgen?

Ich danke allen Antwortenden schon einmal für ihre Unterstützung und Mühe.

Datenschutz, Gesetz, Liste, Anwesenheit, bdsg

Meistgelesene Fragen zum Thema Anwesenheit