Guten Abend zusammen.
Ich arbeite als Sicherheitsdienst in einem großen Bürogebäude (mehr als 40 Firmen, 3x10 Stockwerke) unter anderem am Empfang. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes, muss jeder Mitarbeiter oder Handwerker, der dann ins Gebäude möchte, sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese gilt als Nachweis für den Eigentümer im Fall von Gefahr, Brand, Diebstahl, Beschädigungen oder für die Polizei, wer sich alles im Gebäude aufhält, bzw. aufgehalten hat und wird vom Sicherheitsdienst, sobald diese Liste voll ist, abgeheftet und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt. Einsicht hat wie gesagt lediglich der Sicherheitsdienst, die Polizei mit entsprechender Genehmigung oder der Eigentümer bei berechtigtem Verdacht.
Die Liste beinhaltet:
Datum - Firma (bei welcher der Mitarbeiter tätig ist) - Name - Ankunftszeit - Ausgangszeit - Unterschrift
Diese Liste liegt dann am Empfang aus, damit sich wie gesagt jeder, der das Gebäude berechtigt betritt oder verlässt dort ein- bzw. austragen kann (die Personen werden nur durch den Sicherheitsdienst ins Gebäude gelassen und auf die Eintragung in die Liste hingewiesen).
Ein Unternehmen im Gebäude jedoch sträubt sich vehement gegen diese Eintragungen und führt sie nur widerwillig durch, manchmal auch garnicht oder mit falschen Angaben. Die Begründung liegt hierbei darauf, dass diese Liste gegen das BDSG verstoßen würde, bzw. es nach selbigem nicht gestattet ist diese Liste zu führen.
Nun die Frage: Stimmt das? Unterliegt eine solche Liste dem BDSG? Wenn ja wo steht das? Welche Eintragungen dürfen bei solch einer Liste erfolgen, bzw. nicht erfolgen?
Ich danke allen Antwortenden schon einmal für ihre Unterstützung und Mühe.