Kann der Dozent mich durchfallen lassen?

2 Antworten

Wenn bekannt gegeben wurde, dass man max. 5 Fehlstunden haben darf und keine Atteste angenommen werden, dann gilt das so. Dann ist es zwar ärgerlich, aber vollkommen regelkonform, dich mit der 6. Fehlstunde von der Prüfungsteilnahme auszuschließen.

In so einem Fall ist man halt als Student selbst dafür verantwortlich, andere Termine so zu legen dass man damit nicht zu viele Fehlstunden sammelt. Denn mal ganz direkt gesagt: Dass du ein Attest für eine Klausur in einem anderen Modul brauchtest, kann diesem Dozenten komplett wurscht sein.

Vielleicht kannst du mit dem Dozenten reden. Aber einen Anspruch auf eine Ausnahme hast du in meinen Augen nicht.

Da du im Moment nicht krank zu sein scheinst, sondern beim Arzt, um ein Attest für einen anderen Fall zu holen, wäre es meines Erachtens rechtens, dir das erfolgreiche bestehen des Moduls zu versagen.

Wärst du tatsächlich krank, wäre das ein Fall, den man zumindest beim Prüfungsamt anfechten könnte und sollte, da hier kein Verschulden deinerseits vorläge und drei versäumte Veranstaltungen meines Erachtens weiterhin im Rahmen sind, um die angestrebten Modulziele zu erreichen.

Grundsätzlich kannst du dich beim Prüfungsamt und der Studienordnung erkundigen, inwiefern diese Anwesenheitspflicht grundsätzlich rechtens ist - das ist sie oftmals nämlich nicht.

Geh nachher aber auf jeden Fall in die Veranstaltung und bitte deinen Dozenten im Anschluss um Nachsicht. Das hilft oft mehr als der offizielle Weg. Idealerweise hättest du das schon vorher getan, aber vielleicht kannst du auch jetzt noch auf Kulanz hoffen.