Verteilerkasten auf Gehweg Beseitung Unfallgefahr?

1 Antwort

Der Betreiber von diesem NVT muss einen Gesattungsvertrag mit der Gemeinde abschließen. Deshalb wurde der Standort sicherlich bereits vom Ordnungsamt geprüft und von der entsprechenden Stelle genehmigt.

Davon abgesehen werden Netzbetreiber durch das neue TKG sehr begünstigt, die dürfen sogar Leitungen mindertief verlegen. Da gibt es auch für Gemeinden wenig Handhabe dagegen. Ziel der Bundesregierung ist der schnelle Breitbandausbau. Da sind deine Wehwehchen uninteressant.

Einzig das die Mindesbreite des Gehwegs unterschritten wird an dieser Engstelle sehe ich da als Möglichkeit.