Strafrecht Tatkomplex Prüfung?
Bei vielen wurde in der Prüfung angestrichen, dass man bevor man ein Sachverhalt prüft, oben mit 1. Tatkomplex anfängt.
Was bedeutet das? Was kann ich mir darunter vorstellen, muss ich also vor jeder einzelnen Deliktsprüfung einen neuen Tatkomplex eröffnen?
1 Antwort
Tatkomplexe bildet man, um die Prüfung zu strukturieren. Man fasst zusammengehörige Abschnitte der Prüfung zusammen. Bspw. kann man daher Tatkomplexe bilden, wenn sich unterschiedliche Begebenheiten an verschiedenen Orten oder zu verschiedenen Zeiten abspielen oder wenn ein völlig neues Geschehen hinzutritt, das mit dem vorherigen nichts mehr zu tun hat. Wenn also z. B. am 04.05.2023 der Täter einen Mord und einen Diebstahl begeht, kann man dafür den Tatkomplex I bilden. Wenn er dann am 05.05.2023 einen Raub und einen Hausfriedensbruch begeht, bildet man diesbezüglich den Tatkomplex II. Insgesamt wird dadurch die Prüfung übersichtlicher, als wenn man hintereinanderMord, Raum, Diebstahl und Sachbeschädigung prüft, zumal sich die zeitliche Zäsur auch auf die Konkurrenzen auswirkt.