Im Kino kam es zu sexuellen Handlungen. Strafbar?

4 Antworten

Du kannst davon ausgehen, das die Sache durch ist.

Im Zweifelsfall wäret ihr sofort aus dem Kino geflogen und dann wäre es Erregung öffentlichen Ärgernisses nach §183a Strafgesetzbuch. Aber da euer Nachbar das (selbst wenn er es irgendwo behauptet) letztlich nicht beweisen kann, passiert da gar nichts. Es wäre nichts weiter als eine unbewiesene Behauptung gegen eine noch dazu unbekannte Person.

Das verfolgt keiner weiter.

Teckraid 
Fragesteller
 16.07.2023, 18:02

Vielleicht schauen die in die kameras nach dem hinweis

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Charalambos  16.07.2023, 18:15
@Teckraid

Dann hätten die schon was beim rausgehen gesagt. Da passiert nix mehr.

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Es interessiert meiner Erfahrung nach keinen wenn ein junges Pärchen im Kino fummelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sehr sehr sehr unwahrscheinlich, dass da überhaupt irgendwas bei rum kommt.

Namaste 🙏

lolefewsd  16.07.2023, 17:50

Da sind sie ja schon wieder ich sehe wir stöbern kn den selben kategorien🍷🗿

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Wenn ihr nicht direkt aufgehalten worden seid, wird da kaum im Nachgang was drohen.

Aber lasst so ein ekelhaftes Verhalten in der Öffentlichkeit.