Recht – die neusten Beiträge

Toleranz und Standardabweichung?

Ich schreibe in den kommenden Tagen eine Klausur über das Themengebiet der Statistik. Wichtig zu Lernen seien hierbei auch die Begriffe der Standardabweichung und Toleranz, bei derer Besprechung ich jedoch nicht anwesend war. So weiß ich zwar, wie die Standardabweichung berechnet wird und in etwa was sie aussagt, differenzieren kann ich den Befriff von dem der Toleranz jedoch nicht. Ich habe Arbeitsblätter von Mitschülern erhalten, die diese bei der Besprechung erhalten hätten.

Die Aufgabe in der es über diese hwei Begriffe geht und die man, so der Lehrer, auf jeden Fall können müsse, wurden von dem Mitschüler nicht erledigt. Da ich selbst damit nicht klar gekommen und selbst der Standardabeeichung, von der ich ein wenig bescheid weiss, keine Möglichkeit zuordnen konnte, wollte ich euch fragen.

Es sollen den Begriffen der Toleranz und der Standardabweichung jeweils eines der folgenden Aussagen zugeordnet werden:

... Kennzeichnet die Genauigkeit von Messungen

...lässt auch einmal grobe Fehler zu

...wird aus dem Quadrat der Differenz zwischen dem Größtmaß und dem Kleinstmaß ermittelt

...kennzeichnet die Differenz zwischen dem Höchstmaß und dem Mindestmaß von Bauteilen

... Sollte im Idealfall einen Maximalwert anstreben (summe der größten Quadrate)

Falls mit jemand hierbei weiterhelfen könnte, wäre ich dieser Person sehr dankbar. Die Antwirr muss nicht schnell erfolgen, etwas Zeit habe ich noch. Danke im voraus!

Studium, Allgemeinwissen, Schule, Mathematik, Wirtschaft, Recht, Bauingenieur, BWL, Geodäsie, Maschinenbau, Statistik, Vermessung, VWL, Ausbildung und Studium

Schweigepflichtsentbindung für die Schule?

Hallo ihr Lieben. Meine jüngste Tochter ist 14J. alt, zu 60% Schwerstbehindert und geht auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Seit Anfang des Jahres wissen wir das sie Laktoseintolerant ist, leider dauerte es bis wir eine Überweisung bzw. einen Termin bekammen um es abklären zu lassen. Dann wurde ADHS bei ihr festgestellt. Zu guter letzt bekamm sie vor den Ferien noch das Pfeiffersches Drüsenfieber. Ich sollte noch erwähnen das meine Tochter mehrmals in der Schule und über Handy extrem von Kindern aus der Klasse emobbt worden ist und die "alte" Klassenlehrerin es wohl unter den Tisch fallen lassen möchte. Ich bin vor den Ferien noch in die Schule um die Krankmeldungen abzugeben und gegebenenfalls noch Material zum Aufarbeiten mitzunehmen. Die "neue" Klassenlehrerin teilte mir dann in einem "netten" Ton mit das in Deutschland die Schulpflicht bestehen würde und ich doch bitte eine Schweigpflichtsentbindung für die Schule bzw. für den Schulsozialarbeiter unterschreiben sollte. (Der Schulsozialarbeiter ist vom Jugendamt der Stadt). Er wusste auch nichts über das Mobbing . Ich bin wegen des Mobbings und anderer Sachen mit meiner Tochter bei der Familienhilfe bei uns. Als ich der Beraterin mitteilte das man eine Schweigepflichtsentbindung von mir wolle viel ihr bald der Höhrer aus der Hand. Ebenso ging es unserer Kinderärztin. Am liebsten würde ich meine Tochter auf einer andere Schule anmelden. Die anderen Kinder benehmen sich unter aller Kanone. Bei der Elternpflegschaft bin ich die einzig anwesende und wegen des Mobbings ist keines der Kinder zur Rechenschaft gezogen worden. Ich habe es satt. Ich bin so sauer. Bei der Großen war dieses Jahr auch dieser Sch... bis ich das Regierungspräsidium (Schulamt) eingeschaltet habe Es geht doch nicht an das kranke Kinder auch noch fertig gemacht werden... Habe ihr noch einen Tipp für mich?

Schule, Familie, Recht, Kinder und Erziehung

Leichte Körperverletzung durch Notwehr, bin ich im Recht?

Guten Tag,

ich möchte euch gerne eine Situation schildern die vor einige Wochen passiert ist.

Ich war mit einigen Freunden auf einer Kirmes, wir haben gefeiert und hatten ziemlich gute Laune, an dem Abend fiel mir eine Gruppe von Jugendlichen auf die betrunken war und andere Leute angepöbelt hat(beleidigungen etc) Nach der Feier machte ich mich mit 2 Kollegen auf den Weg Nachhause, auf dem Weg begegneten wir der Gruppe die uns schon an dem Abend sehr aggressiv und nach Stress aus war auf..Nun passierte folgendes, vor ab wir waren zu 3 und die eine Gruppe von mindestens 10 Personen, also mein Kollege wurde beim vorbeigehen angerempelt darauf hin drehte sich mein Kollege um und fragte ob die Person ein Problem habe, darauf hin kam eine antwort wie "ich fic* deine muter" , anschließend wollten wir einfach weiter gehen, aber wir waren betrunken und konnte bei so einer Antwort nicut einfach weiter gehen, weil man unter Alkohol ganz anders reagiert, gleich danach kamen sprüche von den Kollegen der person wie (ihr hurenshne wir stecjen euch ab usw) Ich ging zu der Person(OPFER/hat mich angezeigt komme noch dazu) Und ich wollte es erstmal mit reden klären, nun stand ich vor der Person und diese fing an mch weiter zu beleidigen und in dem moment gingen auch die anderen Freunde des Opfers auf mich zu, als icu dann von einem seiner Kollegen geschubbst wurde und aucz von ihm konnte ich mich schnell wehren indem ich ihm mit meinem Ellenbogen in diese nase geschlagen habe, meine 2 freunde konnten noch ein pasr von den in dem moment von mir weggschubsen, so nun sah ich wie das opfer sich an die nase hielt und nach hinten ging die freunde von der Person waren auch erstmal nur auf ihn konzentriert somit gingen wir weg da nur noch mejr schreie aus der menge kamen wie(wir kriegen euch und schöagen euch tod usw) Sprich ich wurde beleidigt wollte es klären er wollte mich angreifen ich habe mich aus Furcht gewehrt in dem ich ihn mit einem schlag auf die nase gehauen habe, sagen wir hätte icu es nicht gemacht wäre es wahrscheinlich sehr schlimm für mich ausgegangrn.. und jetzt wurde ich angezeigt wegen leichter Körperverletzung stehe ich in der Situation im recht?

Freundschaft, Recht, Psychologie, Liebe und Beziehung, Notwehr

Frankierten Rückumschlag beilegen?

Guten Abend.

Ich melde mich mal wieder mit ein paar kurzen Fragen. Und zwar müsste ich demnächst mal einen Brief in die Vereinigten Staaten schicken und dabei auch gleich einen frankierten Rückumschlag beilegen. Meine Fragen sind jetzt folgende:

  1. Muss ich mir für den Rückumschlag erst irgendwelche besonderen Briefmarken besorgen oder kann ich dieselben handelsüblichen deutschen Briefmarken, die ich auch auf den ersten Umschlag klebe, dafür verwenden?

  2. Falls ja, müssen die Briefmarken, mit denen ich den Rückumschlag frankiere, denselben Wert haben wie die auf dem ersten Umschlag, den ich abschicke, oder müssten die unter Umständen auch einen höheren Wert haben?

  3. Beim ersten Umschlag schreibe ich ja meine Adresse als Absender und die des Empfängers (logischerweise) als Empfänger. Auf dem Rückumschlag müsste ich ja dann meine Adresse als Empfängeradresse angeben. Muss, oder eher darf ich die Adresse des Absenders ebenfalls schon draufschreiben oder muss das derjenige selbst tun?

  4. Reicht es, wenn ich den Rückumschlag einfach einmal falte und dann in den ersten Umschlag hineinlege?

  5. Ich verschicke meinen Umschlag mit einem Luftpostaufkleber, damit der Versand schneller abläuft. Ist der Luftpostaufkleber, den ich hier in deutschen Postfilialen bekomme, international gültig und kann ich den dann auch auf den Rückumschlag kleben?

Sind doch mehr Fragen geworden, als ich dachte, aber ich hoffe, der ein oder andere kann mir trotzdem weiterhelfen. In dem Fall schon einmal danke im Voraus.

Brief, USA, Briefmarken, Recht, Post, Porto

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