Darf der Fahrlehrer während den Fahrstunden sein Handy benutzen?
Hallo ich mache zurzeit meinen Führerschein Klasse b und hatte bis jetzt 4 Fahrstunden. Mein Fahrlehrer ist während den Fahrten immer am Handy, schreibt auf WhatsApp, hört sich sprachnachrichten an und telefoniert. Ich bin noch überhaupt nicht sicher beim fahren und er lässt mich alles alleine machen er erklärt total wenig, sogar wenn ich ihn was frage bekomme ich nur dumme antworten zb dass ich das ja mal wissen müsste und dass das nix neues wäre. Sogar bei der allerersten Fahrstunde war er die ganze Zeit an seinem Handy und das macht er immer. Ich fühle mich dabei total blöd und er zeigt überhaupt kein Verständnis und meckert total rum und schreit wenn ich was falsch mache. Ich habe gar keine Lust mehr zu fahren :( darf ein Fahrlehrer das überhaupt? Und kann ich meine Fahrschule einfach so wechseln? Ich hab die Theorie Prüfung schon bestanden.
8 Antworten
Hallo, der Fahrlehrer ist nur im Sinne des Sraßenverkehrsgesetzes verantwortlicher Fahrzeugführer, sonst würden ja die Fahrschüler wegen § 21 "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Ärger bekommen. (Bezüglich § 18 ist er ebenfalls verantwortlich).
StVG § 2, Absatz 15:
Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Im Sinne der anderer Paragrafen im Straßenverkehrsgesetz (auch § 24a) und anderer Verordnungen (auch StVO) und Gesetze (auch StGB), ist der Fahrlehrer nicht verantwortlicher Fahrzeugführer. Also darf er telefonieren oder sogar Fernseh schauen.
Es ist allerdings keine gute Idee und auch nicht vorbildlich. Außerdem noch eine Unverschämtheit den Kunden gegenüber. Verboten ist es allerdings nicht.
Fährt der Fahrschüler beispielsweise zu schnell und wird erwischt, muss sich der Fahrschüler als Fahrzeugführer verantworten und nicht der Fahrlehrer.
Anders ist es, wenn der Fahrlehrer ins Fahrgeschehen eingreift, dann ist er (ebenfalls) Fahrzeugführer, zumindest für diesen Moment, dann auch im Sinne des § 24a, StVG.
Dies wurde vom Bundesgerichtshof in Leitsätzen entschieden.
Viele Grüße allerseits.
Nein, darf er nicht, wenn er erwischt wird, zahlt er auch das Bußgeld.
Rein rechtlich gesehen, ist ER der Fahrer dieses Fahrzeuges.
Ja und nein..
Er darf so lange daran, wie er nicht eingreifen muss.. Also eine Art Grauzone... Macht aber eigentlich eh fast jeder Fahrlehrer
Meiner hat auch immer telefoniert. Aber nur kurz. ich denke er darf das, weil er nur der Beifahrer ist.
Na super, tolles Modell der Fahrlehrer. Der muß genauso aufmerksam am Straßenverkehr teilnehmen, wie der Fahrschüler, denn wie soll er sonst rechtzeitig eingreifen können?
Ergo darf er auch nicht ans Handy.
Ich würde die Fahrschule wechseln, einfach mal bei einer anderen fragen wie du das am besten machst.
Der Gesetzgeber hat sich damit auch schon befasst. Finde ich aber ein bisschen schräg.
Ein kurzes Telefonat ist was anderes wie am Handy daddeln, schreiben etc. Beim Telefonieren kann ich immer noch den verkehr im Auge behalten. Wenn ich eine Nachricht schreibe nicht.