Sachbeschädigung in der Ehe gibt es das?
Zb. Die Kleidung wird vom Ehepartner zerschnitten, aus Wut oder einem anderen Grund sagen wir mal Eifersucht.
Weil die Kleidung ja nicht ihm gehört, wäre es doch eine Beschädigung oder ist das nicht so? Könnte man in so einem Fall die Polizei rufen oder an wen wendet man sich wenn man so was erlebt?
Es geht doch auch darum das die diese Person nicht ganz zurechnungsfähig wäre ist das nicht so?
3 Antworten
Eherecht ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber nach kurzer Recherche stelle ich fest: Bei einer Heirat gilt ohne Ehevertrag automatisch die Zugewinngemeinschaft. Und die bedeutet, dass jedes Vermögen im Eigentum des jeweiligen Ehepartners bleibt. Das gilt sowohl für Vermögen, dass einem vor der Ehe gehörte als auch für während der Ehe erworbenes Vermögen.
Daher ist es eine Sachbeschädigung, wenn man vorsätzlich die Kleidung des Ehepartners zerschneidet. Diese könnte man bei der Polizei anzeigen.
Ob die Person nicht zurechnungsfähig ist, kann man allein aus dem Zerschneiden der Kleidungsstücke nicht schließen.
In einer Ehe gelten alle Anschaffungen, die nach der Eheschließung erfolgten als gemeinsames Eigentum.
Selbst kann man sich nicht schädigen ,und Eheleute können sich auch nicht gegenseitig für solche Schäden haftbar machen.
Und die bedeutet nach meinem Verständnis genau das Gegenteil.
Die bedeutet aber nicht, dass alles, was angeschafft wird, beiden gehört.
Wenn Partner A z.B.einen Fernseher kauft und nachweisen kann, dass er den alleine gekauft hat, gehört ihm im Falle einer Trennung auch alleine der Fernseher. Sollte der Fernseher in der Ehe aber an Wert gewinnen (wäre doch mal ein ungewöhnliches Szenario), dann muss Partner A die Hälfte dieser Wertsteigerung (also des Zugewinns), an Partner B auszahlen (oder anteilig den Fernseher abgeben).
Das gilt genauso für Autos, Häuser und eben auch Klamotten.
Man sollte nicht nur einfach ein Wort innen Raum werfen sondern auch verstehen, was es bedeutet
"In einer Ehe gelten alle Anschaffungen, die nach der Eheschließung erfolgten als gemeinsames Eigentum."
Woraus sollte sich denn das ergeben?