Seit April 2019 sind wir Eigentümer einer Eigentumswohnung. Der Rechtsschutz wurde im Juni 2019 abgeschlossen.
In einer zum Wohnungseigentum gehörenden Tiefgarage befinden sich 20 Stellplätze. Die Garagenordnung besagt, dass die Garagenein- und ausfahrt freizuhalten ist. Direkt in der Garagenausfahrt (5,25 m breit), wird jedoch nach Auskunft von Miteigentümer, noch vor unserem Wohnungskauf, ein Stellplatz mit einem behaupteten und von der Verwaltung bestätigtem Sondernutzungsrecht benutzt.
In der Teilungserklärung ist diesem Miteigentümer außerhalb der Tiefgarage noch ein weiterer Stellplatz zugewiesen. Nachfragen beim Grundbuchamt (März 2022) ergaben jedoch, dass für den in Ausfahrt benutzten Stellplatz (2,50 m breit) KEIN Sondernutzungsrecht eingetragen ist.
Auf Nachfrage erklärt die Versicherung, dass dieser Garagenausfahrtstellplatz bereits vor unserem Kauf genutzt wurde. Es bestehe daher kein Versicherungs-schutz. Der Nutzungsfall wäre ja schon vor unserem Kauf eingetreten.
Erfahren haben wir von dieser widerrechtlichen Stellplatznutzung aber erst jetzt.
Ist die Einstellung der Versicherung rechtens?
Bitte keine Rechtsauskunft. Ihre Meinung ist mir wichtig.