In einem Rechtsstreit werden die Kosten vom Gericht festgesetzt. Liegt ein gericht-licher Kostenbeschluss vor? Die dort genannten Kosten incl. Zinsen sind an X zu zahlen.
Leider kann ich erst jetzt auf diese Frage antworten. Ich würde diese Kostentrennung NICHT empfehlen. Denn die Kosten für Heizung und Warmwasser sind Bestandteil des Hausgeldes. Diese Positionen lassen sich auf Wohnungsmieter umlegen. Sie sind nur dann nicht Bestandteil des Hausgeldes, wenn der Eigentümer oder der Mieter direkt mit dem Versorger abrechnet. Hausgeld beinhaltet folgende Betriebskosten wie Abfallentsorgungen, Heizkosten, Versicherungen, Reinigungskosten, Hausstrom, Hausmeister, Wartungsarbeiten, Treppenhaus- und Gartenpflege, Wasser und Abwasser etc. Auch Verwalterkosten ( zum Beispiel Kontoführung, Hausverwaltung, Geschäftsführung ) sind Kosten des Hausgeldes. Ebenso Rücklagen für die Instand-setzung.
Ich hoffe, dass ich helfen kann. Grundsätzlich ist ein sogenannter Negativbeschluss, dies wäre ein Mehrheitsbeschluss gegen deinen Willen, innerhalb von 4 Wochen ab dem Tag der Versammlung anfechtbar. Ich empfehle deinen Widerspruch mit einer Begründung per Einschreiben mit Rückschein an den Verwalter zu richten. Achte dabei auf die gesetzlich verankerte Frist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschlüsse bereits vorliegen oder nicht. Ab der 4 Woche nach der Eigentümerver-sammlung ist nur noch eine gerichtliche Anfechtung des Negativbeschlusses möglich. Dies gilt aber nur für einen Zeitraum von max. 8 Wochen ab dem Tag der Eigentümerversammlung. Danach ist ein Beschluss nicht mehr anfechtbar. Da im Eigentumsrecht Amtsgerichte zuständig sind, besteht die Möglichkeit ohne einen Anwalt vor dem AG ggf. dein Recht geltend zu machen. Ein Fachanwalt für WEG Recht ist jedoch ratsam.
Toi,toi. Viel Glück und ein dickes Fell. Gegen Dummheit gemeint sind Miteigentümer, kämpfen selbst Götter vergebens.
Ich möchte meine Frage ergänzen. Ist eine Rechtsanwaltauftragung gleich dem des Vertragsrechtes?
Hallo Egon, solltest Du eine Antwort oder Hinweis bekommen, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mich informieren würdest. Danke. Gruß glossar
PayPal- Konto vom Bankkonto oder über Kreditkarte auffüllen. Dann einfach den Kaufbetrag mit Deinem PayPal- Guthaben bezahlen. Wenn Dein Bankkonto von PayPal nicht akzeptiert wird liegt hier ja wohl ein Grund vor.
Eine Rückmeldung wirst Du wohl nur dann erhalten, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Der Käufer zahlt und Du erhälts eine Nachricht. Ich glaube nicht, dass Du ohne Bezahlung den Artikel versenden wirst. Wenn, erhälts Du den Kaufpreis und der Käufer den Artikel. Das war es dann auch schon.
Vorsicht!!! Da versucht Dich jemand übern Tisch zu ziehen. Gibt auch noch eine andere Masche . " Bin auf einem Schiff. Sende es an meinen Freund ....."
Gibt aber einen festen Grundsatz " OHNE MOOS NICHTS LOS !!! "
Was für eine Dachbahn wurde verarbeitet ? Dichtungs- oder Schweissbahn ?
Einige Fotos wären nützlich.