Nach einem Abschluss mit einem Vergleich vor Gericht, verlangt nun die Gegenseite die Übernahme deren kosten vom Anwalt nach mehreren Monaten, was tun?

Hallo Zusammen,

ich hatte ein Brief vom alten Vermieter bekommen um etwas nachzuzahlen, das war voll eine Achterbahn… die hatten einfach Übergabe Protokoll von damals gefälscht, ich hatte noch die Originale die ich damals bei der Übergabe bekommen habe, deren Protokoll hatte einfach ganz andere daten… diese ganze Sache wurde eigentlich beendet, das Letzte was meine Anwältin diesbezüglich schrieb war:

Die Kosten der Gegenseite sind die gegnerischen Anwaltskosten ( Mahnverfahren, Klage) die diese aufgrund des Vergleichs komplett selber zahlen (ca. 600,- €). Ohne den Vergleich hätten Sie voraussichtlich hiervon knapp 400,- € übernehmen müssen. Deshalb war ein Vergleich über die Zahlung von 375,76 € günstiger, insbesondere da das Gericht einen Sachverständigen beauftragen wollte, der hohe zusätzliche Kosten verursacht hätte. Da es sich um eine vergleichsweise Zahlung handelt ist nicht zugeordnet wofür diese Zahlung erfolgt (ob nun Fenster, Miete oder Anwalt ist daher nicht festgelegt), sondern nur dass damit alle Ansprüche ausgeglichen sind. Aufgrund des Vergleichs fallen lediglich ein Drittel der Gerichtskosten an, wovon Sie die Hälfte zu zahlen haben( Kostenbeschluss anbei). Bitte zahlen Sie die festgesetzten 59,50 € zzgl Zinsen von 0,10 €, also 59,60 € schnellstmöglich auf das Anwaltskonto der Gegenseite. Ansonsten kann die Gegenseite in zwei Wochen mit der Zwangsvollstreckung beginnen.

Danach fragte ich meine Anwältin nur noch ob alles erledigt ist, sie meinte daraufhin ja die Sache ist erledigt sie schließt die Akte und bedankte sich, das war August 2022

Nun bekam ich heute ein Brief also Mahnung von der alten Hausverwaltung mit der Aufforderung da deren Anwaltskosten zu zahlen die damals denen entstanden sind. bis 6.2.23 haben sie als Frist angegeben… ansonsten folge anwaltliches mahnverfahren…

Wie kann ich das selbst wehren? Kann mir momentan kein Anwalt leisten um nochmal was zu erledigen was das angeht…

Wäre froh um Hilfe, danke schon im Voraus für die Mühe.

MfG

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In einem Rechtsstreit werden die Kosten vom Gericht festgesetzt. Liegt ein gericht-licher Kostenbeschluss vor? Die dort genannten Kosten incl. Zinsen sind an X zu zahlen.

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Leider kann ich erst jetzt auf diese Frage antworten. Ich würde diese Kostentrennung NICHT empfehlen. Denn die Kosten für Heizung und Warmwasser sind Bestandteil des Hausgeldes. Diese Positionen lassen sich auf Wohnungsmieter umlegen. Sie sind nur dann nicht Bestandteil des Hausgeldes, wenn der Eigentümer oder der Mieter direkt mit dem Versorger abrechnet. Hausgeld beinhaltet folgende Betriebskosten wie Abfallentsorgungen, Heizkosten, Versicherungen, Reinigungskosten, Hausstrom, Hausmeister, Wartungsarbeiten, Treppenhaus- und Gartenpflege, Wasser und Abwasser etc. Auch Verwalterkosten ( zum Beispiel Kontoführung, Hausverwaltung, Geschäftsführung ) sind Kosten des Hausgeldes. Ebenso Rücklagen für die Instand-setzung.

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WEG-Beschluss anfechten?

Hallo, in unserer WEG soll bei der Eigentümerversammlung über verschiedenes abgestimnt werden. Jedoch nehmen immer nur die Hälfte der Eigentümer teil. Die anderen geben gewöhnlich einem der Verwaltungsbeiräte ihre Stimmen. Leider wird somit immer das entschieden, was der Verwaltungsbeirat will und dieser kann immer seine Interessen durchsetzen.

Die meisten Eigentümer wissen gar nicht, dass sie ihre Stimme auch einem Miteigentümer und nicht nur dem Verwaltungsbeirat geben können, weil in dem Einladungsschreiben steht, dass man seine Stimme nur dem Verwaltungsbeirat geben kann. Wir haben schon mehrmals bei der Hausverwaltung angerufen und die haben gesagt, dass sei ein Druckfehler. Man könne auch einem anderen Eigentümer seine Stimme geben. Nur wissen das die meisten nicht, weil seit Jahren in den Einladungen das falsch dasteht und nicht geändert wird.

Morgen ist die Versammlung und der Verwaltungsbeirat hat wieder ganz viele Stimmen. Leider sitzen im Beirat Leute, die große Tierhasser sind. Zu den Vögeln und Eichhörnchen sagen sie "Mistviecher", sie lassen Stacheldrähte und Giftköder aufstellen und das Vogelfüttern und Wasserschalen aufstellen auf der gesamten Anlage (die direkt am Wald liegt) wollen sie verbieten per Mehrheitsbeschluss. Wer trotzdem füttert, soll wegen Ordnungswidrigkeit und Verstoßes gegen die Hausordnung verklagt werden... Den meisten Anwohnern ist es egal, sie sind nicht gegen das Füttern, aber da sie unwissentlich dem Verwaltungsbeirat ihre Stimme geben, kann der natürlich immer alles durchsetzen.

Kann ich diesen Beschluss, wenn er kommt, anfechten, da es sich um keine rechtmäßige Abstimmung handelt? Ich habe gelesen, dass das innerhalb eines Monats passieren muss... Und wie teuer wird das Ganze für mich?

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Ich hoffe, dass ich helfen kann. Grundsätzlich ist ein sogenannter Negativbeschluss, dies wäre ein Mehrheitsbeschluss gegen deinen Willen, innerhalb von 4 Wochen ab dem Tag der Versammlung anfechtbar. Ich empfehle deinen Widerspruch mit einer Begründung per Einschreiben mit Rückschein an den Verwalter zu richten. Achte dabei auf die gesetzlich verankerte Frist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschlüsse bereits vorliegen oder nicht. Ab der 4 Woche nach der Eigentümerver-sammlung ist nur noch eine gerichtliche Anfechtung des Negativbeschlusses möglich. Dies gilt aber nur für einen Zeitraum von max. 8 Wochen ab dem Tag der Eigentümerversammlung. Danach ist ein Beschluss nicht mehr anfechtbar. Da im Eigentumsrecht Amtsgerichte zuständig sind, besteht die Möglichkeit ohne einen Anwalt vor dem AG ggf. dein Recht geltend zu machen. Ein Fachanwalt für WEG Recht ist jedoch ratsam.

Toi,toi. Viel Glück und ein dickes Fell. Gegen Dummheit gemeint sind Miteigentümer, kämpfen selbst Götter vergebens.

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PayPal- Konto vom Bankkonto oder über Kreditkarte auffüllen. Dann einfach den Kaufbetrag mit Deinem PayPal- Guthaben bezahlen. Wenn Dein Bankkonto von PayPal nicht akzeptiert wird liegt hier ja wohl ein Grund vor.

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Eine Rückmeldung wirst Du wohl nur dann erhalten, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Der Käufer zahlt und Du erhälts eine Nachricht. Ich glaube nicht, dass Du ohne Bezahlung den Artikel versenden wirst. Wenn, erhälts Du den Kaufpreis und der Käufer den Artikel. Das war es dann auch schon.

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Was für eine Dachbahn wurde verarbeitet ? Dichtungs- oder Schweissbahn ?

Einige Fotos wären nützlich.

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