Schweigepflicht bei therapeuten was häusliche gwalt anbelangt?
Hey, ich bin minderjährig und mein vater hat mich früher recht oft geschlagen. ich hab mit einer psychotherape angefangen. ich würde dort gern darüber reden aber ich hab angst dass die therapeutin das jugendamt einschalten muss. Wir haben verschiedene famillienberatungsstellen und famillientherapien durch, und jetzt ist mein verhältnis zu meinem vater total gut, es hat sich alles geändert.
Gilt die schweigepflicht in diesem fall?
1 Antwort
Die Schweigepflicht gilt, solange keine Gewalt oder ein richtiger Hilferuf vom Patient ausgeht also wenn ich dich wäre würde ich darüber reden, da dein Vater ja keine Gewalt mehr ausübt und ihr schon Therapien hinter euch habt musst du nichts befürchten, denn es gibt keinen Grund das an das Jugendamt weiterzugeben.
Fazit - du kannst bedenkenlos darüber reden ohne das etwas zum Jugendamt kommt.
Hoffe ich konnte dir helfen!
Lily