Schweigepflicht bei therapeuten was häusliche gwalt anbelangt?

1 Antwort

Die Schweigepflicht gilt, solange keine Gewalt oder ein richtiger Hilferuf vom Patient ausgeht also wenn ich dich wäre würde ich darüber reden, da dein Vater ja keine Gewalt mehr ausübt und ihr schon Therapien hinter euch habt musst du nichts befürchten, denn es gibt keinen Grund das an das Jugendamt weiterzugeben.
Fazit - du kannst bedenkenlos darüber reden ohne das etwas zum Jugendamt kommt.

Hoffe ich konnte dir helfen!

Lily