Nichts gemacht - Hausverbot?

4 Antworten

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.

Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.

In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

zum ersten durfte er dich nur mit deiner Erlaubnis durchsuchen - Klamotten - Tasche - da hat er die Pfoten von zu lassen - das darf nur die Polizei. 

du kannst da gegen angehen - falsche Verdächtigung - vor Kunden belästigt  

die Post hat das in seinem Laden gemietet - da darf er dir es nicht verwehren - du gehst nicht einkaufen

Adarshini 
Fragesteller
 17.10.2017, 22:13

Kann ich ihn wegen Nötigung anzeigen? 

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"Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben" - https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

Hoffe das hilft lol

Übrigens hätte er meines Wissens auch gar nicht das Recht gehabt dich zu durchsuchen, das darf wohl nur die Polizei und wenn er unbedingt will das du durchsucht wirst weil er glaubt du hättest was geklaut, hätte er auf die warten müssen.

Es gibt ja auch ein Wegrecht oder so, vielleicht zählt das ja auch irgendwie weil du willst ja nicht wirklich in den Laden sondern du musst da durch damit du zu deinem eigentlichen Ziel kommst. Ich hab da keine Ahnung von, aber vielleicht lohnt es sich sich da mal zu informieren. Ist nur so ne Idee. Nur falls er die Post da nicht selber betreibt oder so, keine Ahnung wie das ist lol.

Adarshini 
Fragesteller
 17.10.2017, 22:14

Ich muss nicht mal durch den Laden 

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EvilMastermind  17.10.2017, 22:19
@Adarshini

Wenn du nicht in seinem Laden bzw. auf seinem Grundstück bist, wo ist dann das Problem? Solange die Polizei dich nicht wegschickt hat er da ja eigentlich nichts zu melden.

EDIT Achso, du meinst wirklich durch den Supermarkt, ich meinte halt einfach nur das du in dem Bereich bist der ihm gehört.

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Adarshini 
Fragesteller
 17.10.2017, 23:48
@EvilMastermind

Also die Poststelle befindet sich im Laden, aber direkt vorne. Deshalb muss ich nicht durch den Laden laufen 

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Der Ladenbesitzer hat einen Vertrag mit "der Post" und er kann m.W.n. nicht Kunden von deren Dienstleistungen ausschließen.

Denn in einem solchen Fall kann der Empfänger von Sendungen diese nur ! in diesem Postshop abholen, wenn er bei Lieferung nicht zuhause angetroffen wurde.

Und ganz sicher darf dieser Postshopbetreiber die Waren und diesen Voraussetzungen nicht an den Absender zurücksenden.

Adarshini 
Fragesteller
 17.10.2017, 22:16

Kann ich da gegen ihn vorgehen? 

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wilees  17.10.2017, 22:45
@Adarshini

Ob und gegebenenfalls wie musst Du einen Anwalt fragen.

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