Darf man bei grundlosem Hausverbot die Polizei anrufen?
Hallo, ich M15 war mit 2 freunden bei Netto einkaufen und wir wurden direkt nach dem Einkauf ins büro gebeten und wir mussten unsere Taschen leeren. Wir haben noch nie etwas geklaut und haben auch da nichts geklaut. Sie hat und dumm angemacht und meinte wenn wir nochmal zu dritt auf einmal einkaufen gibt sie uns hausverbot.
Darf sie das?
Haben wir ein recht die Polizei zu rufen? und dürfte die Polizei das Hausverbot wiederrufen?
12 Antworten
Erstens habter noch kein Hausverbot, sie hat ja nur gedroht damit. Zweitens kann sie kein Hausverbot ohne Grund aussprechen.
und drittens benehmt euch beim nächsten Besuch des Ladens gesittet, dann wirdse euch auch in Ruhe lassen. Sie ist ja auch nicht immer da.
Manche Menschen sind etwas sensibel aber ohne Grund wird niemand ins Büro gebeten und durchsucht.
Nun, jeder hat ein Hausrecht und kann daher nach Gutdünken und ohne Grund, jeden Menschen von seinem Grundstück/ Haus verweisen.
Auch wenn das Hausverbot unbegründet ist, hat der Ladenbesitzer und Geschäftsführer das Recht dazu, es zu verhängen.
Tut mir leid für euch. Wirklich eine gemeine Aktion. Immer traurig, wenn die Leute sich ihre eigenen Fehler/ Vorurteile dann nicht eingestehen können, sondern noch mal nachtreten müssen.
Das ist falsch.
Antwort des Anwalts
Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.
Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.
In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:
Es gibt sicherlich noch mehr Supermärkte in deiner Nähe, geh dort in Zukunft einkaufen.
- Habt ihr noch kein Hausverbot.
- wird sie, wenn sie euch eines erteilt, einen Grund finden.
- daran ändert auch die Polizei nichts
- einzige Chance: Beschwerde bei Netto "weiter oben".
Natürlich kann er Hausverbot erteilen.
Kein Marktleiter ist verpflichtet, dir etwas zu verkaufen oder dich in seinen Laden zu lassen.
Da macht die Polizei absolut nichts dran
Antwort des Anwalts
Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.
Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.
In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:
Und...was bringt es dir nach gut 2 Monaten, unter fast jede Antwort deinen Kommentar zu posten?
Die Marktleiterin wird wohl ihren Grund haben, so zu reagieren.
Es liegt immer im Auge des Betrachters, warum so ein Hausrecht ausgeführt wird.
Hier geht es darum, dass nicht jeder einzelne ein Hausverbot erteilt bekommen würde, sondern nur, wenn sie zu dritt dort noch mal auftauchen.
Meiner Meinung nach geht es also nicht um einen vermuteten Diebstahl sondern, wie sich die Drei zusammen benommen haben.
Hier ist wohl etwas geschehen, was der FS bewusst verschwiegen hat.
Wenn es um einen vermuteten Diebstahl gegangen wäre, wäre die Drohung für jeden Einzeln ausgesprochen worden.
PS :
Hör bitte auf, auf Fragen, die 10 Jahre alt sind oder älter, zu antworten.
Die sind zu 100% nicht mehr aktuell und die FS an einer Antwort nicht mehr interessiert- zumal sich teilweise in dieser Zeit auch die Gesetzeslage verändert hat.
Es ist also absolut unnötig
Die gesetzliche Lage bei Diebstahl ändert sich nicht. Ich antworte auf die Beiträge so wie es mir gefällt. Niemand zwingt dich sie zu lesen geschweige denn sie zu beantworten. Kannst du nicht damit leben wenn ich auf ältere Beiträge antworte? Gelesen werden sie anscheinend wie man sieht. Lach
Ich habe die Regeln nur überflogen. Verstößt es gegen die Regeln von GF wenn ich ältere Beiträge beantworte?
Dann frage ich mich weshalb GF nicht ältere Beiträge automatisch löscht. Dann könntest du auch viel ruhiger leben und müsstest nicht andauernd auf Beiträge antworten, die sich auf ältere Beiträge beziehen. Lach
Dir ist auch bewusst, dass die FS auch nach 10 Jahren noch eine Mails von gf bekommen, dass auf ihre Frage geantwortet wurde.
Hättest du Bock, mit Mails bombardiert zu werden, die dich nicht mehr interessieren?
Gelesen werden sie anscheinend wie man sieht. Lach
Ich habe dein Profil überflogen, da ist mir das aufgefallen.
Alleine schon deine Antwort zu den GEZ - Gebühren ist inhaltlich falsch, weil vor 9 Jahren die Rechtsprechung noch eine ganz anderen war.
Den FS interessiert es heute sicherlich nicht mehr, was du dazu zu melden hast- und wird er sicher zwangserinnert durch die gf Mails.
Übrigens, "Lach" ist eine sehr kindliche Aussage.
Hättest du Bock, mit Mails bombardiert zu werden, die dich nicht mehr interessieren?
Woher weißt du das? Macht du deine persönliche Meinung zum Maß aller Dinge?
Bisher hat sich noch nicht ein einziger FS bei mir beschwert. Ich bekomme immer nur Reaktionen von Typen, die das ganze überhaupt nichts angeht.
Übrigens, "Lach" ist eine sehr kindliche Aussage.
Falsch, es ist der Ausdruck dafür, daß deine Reaktion absolut überflüssig und lächerlich ist.
Was möchtest du jetzt von mir? Möchtest du mir ein Gespräch aufzwingen?
Im Moment sehe ich nur, daß du mich belästigst.
Du wärst ein Philosoph gewesen wenn du geschwiegen hättest. Lach
Du hast mich und alle anderen hier belästigt, indem du 5x den selben Kommentar gepostet hast, anstatt dem FS ein hilfreiche Antwort zu geben.
Es ist einfach nur lächerlich, jemandem eine Antwort auf eine Frage zu geben, die sich schon längst erledigt hat.
Keine Ahnung, was es dir bringt, vielleicht Langeweile, vielleicht Geltungsbedürfnis .... keine Ahnung.
Ich beende dieses Spektakel hier auch mit den Worten aus den Richtlinien von gf :
Dem Fragesteller auch wirklich weiterhelfen
Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“
https://www.gutefrage.net/policy
Nach 5/10 Jahren sicher nicht mehr
Das bestimmst also du, das dem FS die Antwort heute nicht mehr hilft? Anscheinend weißt du nicht, daß der Mensch niemals auslernt. Geltungsbedürfnis hat dich doch hierher geführt, oder warum hast du nicht weitergescrollt (Interessiert mich nicht", sondern nimmst das zum Anlass dich aufzuspielen den Larry herauszuhängen?
Warum musstest du meine Antwort eigentlich lesen, wenn sie dich doch gar nicht interessiert, wenn sie dich sogar belästigt? Ich hätte sie erst gar nicht gelesen, da ich grundsätzlich nur Dinge lese die mich interessieren.
Warum ich anderen antworte geht dich übrigens einen feuchten Kehricht an.
https://www.gutefrage.net/frage/hilfe-was-soll-ich-jetzt-tuuun
der Fleck dürfte nach 4 Jahren sicher raus sein
https://www.gutefrage.net/frage/gez---gebuehren-bezahlen-wenn-abo-ueber-sky-vorhanden-ist
hier hat sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert, DVB.T/2 Receiver gab es vor 2011 noch nicht
https://www.gutefrage.net/frage/welche-gelder-kann-man-fuer-fsj-beim-arbeitsamt-beantragen
Der Sohn wird sicher schon sein FSJ sicher schon lange beendet haben
Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“
Du bist lästig. Hast du nichts sinnvolles zu tun?
hier hat sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert, DVB.T/2 Receiver gab es vor 2011 noch nicht
Nun überleg einmal wann ich geantwortet habe? RICHTIG, das war ja 2019 Lach
Der Sohn wird sicher schon sein FSJ sicher schon lange beendet haben
Es könnte aber auch noch heute interessant sein zu wissen. Hat der FS vielleicht einen 2. Sohn/Tochter? Du spekulierst doch so gern.
Hör auf mich zu belästigen.
Nein. Das muss begründet werden. In Räumlichkeiten, die grundsätzlich von jedem betreten werden können, sind unbegründete Hausverbote unzulässig.
Siehe dazu Urteil des BGH vom 3.11.93 , Az. VIII ZR 106/93