Darf man bei grundlosem Hausverbot die Polizei anrufen?

12 Antworten

Erstens habter noch kein Hausverbot, sie hat ja nur gedroht damit. Zweitens kann sie kein Hausverbot ohne Grund aussprechen.

und drittens benehmt euch beim nächsten Besuch des Ladens gesittet, dann wirdse euch auch in Ruhe lassen. Sie ist ja auch nicht immer da.

Manche Menschen sind etwas sensibel aber ohne Grund wird niemand ins Büro gebeten und durchsucht.

Nun, jeder hat ein Hausrecht und kann daher nach Gutdünken und ohne Grund, jeden Menschen von seinem Grundstück/ Haus verweisen.

Auch wenn das Hausverbot unbegründet ist, hat der Ladenbesitzer und Geschäftsführer das Recht dazu, es zu verhängen.

Tut mir leid für euch. Wirklich eine gemeine Aktion. Immer traurig, wenn die Leute sich ihre eigenen Fehler/ Vorurteile dann nicht eingestehen können, sondern noch mal nachtreten müssen.

furbo  19.10.2019, 22:15
Auch wenn das Hausverbot unbegründet ist, hat der Ladenbesitzer und Geschäftsführer das Recht dazu, es zu verhängen.

Nein. Das muss begründet werden. In Räumlichkeiten, die grundsätzlich von jedem betreten werden können, sind unbegründete Hausverbote unzulässig.

Siehe dazu Urteil des BGH vom 3.11.93 , Az. VIII ZR 106/93 

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Cyl0w  20.10.2019, 22:41
@furbo

ja und?
Als ob sich kein Grund finden lässt.

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furbo  21.10.2019, 06:38
@Cyl0w

Ja und?

Ändert das irgendwas an der Rechtslage - nach der gefragt wurde?

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Rolex04  22.12.2019, 06:16

Das ist falsch.

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.

Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.

In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

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Es gibt sicherlich noch mehr Supermärkte in deiner Nähe, geh dort in Zukunft einkaufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. Habt ihr noch kein Hausverbot.
  2. wird sie, wenn sie euch eines erteilt, einen Grund finden.
  3. daran ändert auch die Polizei nichts
  4. einzige Chance: Beschwerde bei Netto "weiter oben".

Natürlich kann er Hausverbot erteilen.

Kein Marktleiter ist verpflichtet, dir etwas zu verkaufen oder dich in seinen Laden zu lassen.

Da macht die Polizei absolut nichts dran

Rolex04  22.12.2019, 06:18

Antwort des Anwalts

Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.

Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.

In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

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Fubbelchen  22.12.2019, 08:32
@Rolex04

Und...was bringt es dir nach gut 2 Monaten, unter fast jede Antwort deinen Kommentar zu posten?

Die Marktleiterin wird wohl ihren Grund haben, so zu reagieren.

Es liegt immer im Auge des Betrachters, warum so ein Hausrecht ausgeführt wird.

Hier geht es darum, dass nicht jeder einzelne ein Hausverbot erteilt bekommen würde, sondern nur, wenn sie zu dritt dort noch mal auftauchen.

Meiner Meinung nach geht es also nicht um einen vermuteten Diebstahl sondern, wie sich die Drei zusammen benommen haben.

Hier ist wohl etwas geschehen, was der FS bewusst verschwiegen hat.

Wenn es um einen vermuteten Diebstahl gegangen wäre, wäre die Drohung für jeden Einzeln ausgesprochen worden.

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Fubbelchen  22.12.2019, 09:01
@Rolex04

PS :

Hör bitte auf, auf Fragen, die 10 Jahre alt sind oder älter, zu antworten.

Die sind zu 100% nicht mehr aktuell und die FS an einer Antwort nicht mehr interessiert- zumal sich teilweise in dieser Zeit auch die Gesetzeslage verändert hat.

Es ist also absolut unnötig

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Rolex04  22.12.2019, 14:50
@Fubbelchen

Die gesetzliche Lage bei Diebstahl ändert sich nicht. Ich antworte auf die Beiträge so wie es mir gefällt. Niemand zwingt dich sie zu lesen geschweige denn sie zu beantworten. Kannst du nicht damit leben wenn ich auf ältere Beiträge antworte? Gelesen werden sie anscheinend wie man sieht. Lach

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Rolex04  22.12.2019, 14:54
@Fubbelchen

Ich habe die Regeln nur überflogen. Verstößt es gegen die Regeln von GF wenn ich ältere Beiträge beantworte?

Dann frage ich mich weshalb GF nicht ältere Beiträge automatisch löscht. Dann könntest du auch viel ruhiger leben und müsstest nicht andauernd auf Beiträge antworten, die sich auf ältere Beiträge beziehen. Lach

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Fubbelchen  22.12.2019, 15:54
@Rolex04

Dir ist auch bewusst, dass die FS auch nach 10 Jahren noch eine Mails von gf bekommen, dass auf ihre Frage geantwortet wurde.

Hättest du Bock, mit Mails bombardiert zu werden, die dich nicht mehr interessieren?

 Gelesen werden sie anscheinend wie man sieht. Lach

Ich habe dein Profil überflogen, da ist mir das aufgefallen.

Alleine schon deine Antwort zu den GEZ - Gebühren ist inhaltlich falsch, weil vor 9 Jahren die Rechtsprechung noch eine ganz anderen war.

Den FS interessiert es heute sicherlich nicht mehr, was du dazu zu melden hast- und wird er sicher zwangserinnert durch die gf Mails.

Übrigens, "Lach" ist eine sehr kindliche Aussage.

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Rolex04  22.12.2019, 17:01
@Fubbelchen
Hättest du Bock, mit Mails bombardiert zu werden, die dich nicht mehr interessieren?

Woher weißt du das? Macht du deine persönliche Meinung zum Maß aller Dinge?
Bisher hat sich noch nicht ein einziger FS bei mir beschwert. Ich bekomme immer nur Reaktionen von Typen, die das ganze überhaupt nichts angeht.

Übrigens, "Lach" ist eine sehr kindliche Aussage.

Falsch, es ist der Ausdruck dafür, daß deine Reaktion absolut überflüssig und lächerlich ist.

Was möchtest du jetzt von mir? Möchtest du mir ein Gespräch aufzwingen?

Im Moment sehe ich nur, daß du mich belästigst.

Du wärst ein Philosoph gewesen wenn du geschwiegen hättest. Lach

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Fubbelchen  22.12.2019, 17:21
@Rolex04

Du hast mich und alle anderen hier belästigt, indem du 5x den selben Kommentar gepostet hast, anstatt dem FS ein hilfreiche Antwort zu geben.

Es ist einfach nur lächerlich, jemandem eine Antwort auf eine Frage zu geben, die sich schon längst erledigt hat.

Keine Ahnung, was es dir bringt, vielleicht Langeweile, vielleicht Geltungsbedürfnis .... keine Ahnung.

Ich beende dieses Spektakel hier auch mit den Worten aus den Richtlinien von gf :

Dem Fragesteller auch wirklich weiterhelfen
Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“

https://www.gutefrage.net/policy

Nach 5/10 Jahren sicher nicht mehr

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Rolex04  22.12.2019, 17:26
@Fubbelchen

Das bestimmst also du, das dem FS die Antwort heute nicht mehr hilft? Anscheinend weißt du nicht, daß der Mensch niemals auslernt. Geltungsbedürfnis hat dich doch hierher geführt, oder warum hast du nicht weitergescrollt (Interessiert mich nicht", sondern nimmst das zum Anlass dich aufzuspielen den Larry herauszuhängen?

Warum musstest du meine Antwort eigentlich lesen, wenn sie dich doch gar nicht interessiert, wenn sie dich sogar belästigt? Ich hätte sie erst gar nicht gelesen, da ich grundsätzlich nur Dinge lese die mich interessieren.

Warum ich anderen antworte geht dich übrigens einen feuchten Kehricht an.

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Fubbelchen  22.12.2019, 17:46
@Rolex04

https://www.gutefrage.net/frage/hilfe-was-soll-ich-jetzt-tuuun

der Fleck dürfte nach 4 Jahren sicher raus sein

https://www.gutefrage.net/frage/gez---gebuehren-bezahlen-wenn-abo-ueber-sky-vorhanden-ist

hier hat sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert, DVB.T/2 Receiver gab es vor 2011 noch nicht

https://www.gutefrage.net/frage/welche-gelder-kann-man-fuer-fsj-beim-arbeitsamt-beantragen

Der Sohn wird sicher schon sein FSJ sicher schon lange beendet haben

Bitte versetze Dich beim Schreiben Deiner Antwort in den Fragesteller: „Würde mir diese Antwort an seiner Stelle wirklich weiterhelfen?“

https://www.gutefrage.net/policy

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Rolex04  22.12.2019, 18:54
@Fubbelchen

Du bist lästig. Hast du nichts sinnvolles zu tun?

hier hat sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert, DVB.T/2 Receiver gab es vor 2011 noch nicht

Nun überleg einmal wann ich geantwortet habe? RICHTIG, das war ja 2019 Lach

Der Sohn wird sicher schon sein FSJ sicher schon lange beendet haben

Es könnte aber auch noch heute interessant sein zu wissen. Hat der FS vielleicht einen 2. Sohn/Tochter? Du spekulierst doch so gern.

Hör auf mich zu belästigen.

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