Bei Rewe Hausverbot fürs nix tun?

5 Antworten

Rein theoretisch darfst du die Waren, so lange du kein Eigentum daran erworben hast, nicht in den Rucksack, also aus dem Sichtfeld des Eigentümers entfernen.

Dies kann als versuchter Diebstahl gewertet werden (§ 242 Abs. 2 StGB)

Nimm beim nächsten Mal einen Einkaufswagen und du hast keine Probleme mehr.

Und ja, wenn ich für meine Räumlichkeiten einen Sicherheitsdienst beauftrage, dann übertrage ich ihm auch regelmäßig das Hausrecht, stellvertretend für mich, auszuüben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
ich pack den Einkauf in den Rucksack und lege ihn danach aufs Band zum bezahlen

Ist Dir klar das diese Verhalten bereits als Straftat gesehen werden kann? Benutze mal Tante Gockel und suche nach der wunderbaren juristischen Wortschöpfung "Gewahrsamsenklave".

Was meinst Du wohl warum in wirklich jedem Supermarkt deutlich angeschlagen steht das man zu jedem Einkauf immer einen Einkaufswagen benutzen soll? Mach das in Zukunft und es gibt auch keinen Ärger mehr.

Der Ladeninhaber und diejenigen, die er beauftragt, haben Hausrecht - und dürfen damit auch Hausverbot erteilen

außerdem gehören Einkäufe in den Einkaufswagen - nicht in den Rucksack

aber darf er das?

Ja, darf er. Wenn die nicht wollen, dass Du die Sachen in Deinen Rucksack legst, dann nimm einen Wagen oder Korb.

Versuche es mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung. Das ist sogar sinnvoll, weil der Vorgang ja öffentlich stattgefunden hat und Du ggf. eine Rufschädigung erleidest.

Hat er Dich festgehalten? Dann kommt noch Freiheitsberaubung dazu. 127 StPO zieht nicht, weil er die Straftat ja nicht gesehen, sondern nur vermutet hat.

Hat er Deinen Rucksack durchsucht? Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte - auch strafbar.

Du könntest in diesem Fall selbst die Polizei rufen. Sieht dann nicht gut für den Herrn aus.