Wie lange darf die Schule das Handy einbehalten und haben sie die Berechtigung einem das Handy nur mit Eltern zurück zugeben?

9 Antworten

Hallo,

solange du Minderjährig bist, dürfen die Lehrer - respektive das Sekretariat- dir das Handy nicht herausgeben. Bei dem "Handyentzug" handelt es sich um eine Maßnahme, welche durch Bekanntgeben an die Eltern abgeschlossen wird.

In den jeweiligen Schulgesetzen der verschiedenen Bundesländer ist der Handyentzug unterschiedlich geregelt. Eine allgemeine Rechtsprechung gibt es noch nicht, es dürfte jedoch darauf rauslaufen, dass ein Handy bei einmaligem Verstoß zum Ende des Schultages, spätestens zum Ende des nächsten Schultages herausgegeben werden muss - aber eben an die Eltern oder mit deren schriftlichen Einwilligung an den Schüler.

Bei Privatschulen schaut das Ganze nochmal ganz anders aus: Dort wird mit dem Schuleintritt quasi die AGBs der Schule akzeptiert, also die Schulordnung. Dort können wesentlich längere Zeiten für das Einbehalten eines Handys festgelegt worden sein.

Wenn du natürlich volljährig bist, ist dir das Handy auszuhändigen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Das Handy muss spätestens nach der letzten Stunde des gleichen Tages zurückgegeben werden. Wenn es die Eltern bis dahin in die Schule schaffen, was selten der Fall ist, kann das Handy auch an sie übergeben werden.

Mit dem Ende der letzten Stunde ist der Grund für die Wegnahme nicht mehr gegeben (Störung des Unterrichts, Missachtung der Hausordnung oder ähnliches). Die Einvernahme des Handys soll ja der Durchsetzung der Schulordnung dienen. DAS ist in aller Regel der Grund, weshalb die Herausgabe vom Schüler gefordert wird. Wenn Du die Schule verlässt, unterliegst Du nicht mehr der Schulordnung. Die Wegnahme darf nicht als Strafmaßnahme missbraucht werden. Es wäre jedoch eine Strafe, würde man Dir die Nutzung Dein Eigentums in Deiner Freizeit vorenthalten. Das ist unzulässig.

Eine Außnahme wäre nur die Begehung einer Straftat unter Zuhilfenahme des Handys. Allerdings darf dann das Handy nicht in der Schule verbleiben, sondern muss der Polizei übergeben werden, verbunden mit einer Anzeige.

Die private Schule kann zwar eigene Regel aufstellen, diese dürfen aber nicht gegen allgemeine Regeln der Rechtssprechung widersprechen. Zu fragen wäre, waren Deine Eltern mit den Regeln der Schulordnung einverstanden, als sie Dich an dieser Schule angemeldet haben? Haben Sie Dich gefragt, ob Du einverstanden bist?

Wenn die Herausgabe Deines Handys gefordert wird, musst dieser Forderung noch lange nicht nachkommen. Folgendes spricht für die Weigerung: Wenn Du es freiwillig hergibst, bist Du mit den Konsequenzen einverstanden. Erst die Weigerung macht die Herausgabe zu einer unfreiwilligen, wenn Du Dich am Ende aufgrund der Androhung einer Strafe zur Herausgabe genötigt siehst. Gut wäre, dies auch unmissverständlich zu sagen.

Gruß Matti

Das muss in der Schulordnung geregelt sein. Da diese in der Regel von Schüler-, Eltern- und Lehrervertretern ausgehandelt wird, ist so das Gleiche, wie die AGBs in Geschäften. Sie gilt für alle, die an dieser Schule lernen oder lehren.

Das kommt darauf an. Wenn deine Eltern nicht ihr Einverständnis abgegeben haben darf die Schule es dir noch nicht einmal abnehmen! Allerdings machen dies viele Lehrer trotzdem. Das Dumme ist halt, wenn du dich beschwerst und dein Lehrer es mitbekommt hast du gelitten xD. Ich finde es allgemein dumm, wenn ein Elternteil das Handy abholen soll, da somit ja auch die Eltern bestraft werden, weil sie ihre Zeit aufwenden müssen für etwas, was nicht ihre Schuld ist. Es ist aber wohl das Beste, wenn du es einfach akzeptierst!

ApvukrMike 
Fragesteller
 10.10.2017, 13:03

Akzeptiere es ja sehe auch ein das es ein Fehler war aber einfach nur zu wissen ^^

0

.... dann schaue in die höhere Schul-/Hausordnung.

Die Lehrkräfte haben da leider wenig/kaum Spielraum. Kommen doch viele Eltern bei jedem "Blähton" sofort mit ihren Juristen.