🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht
Bin ich ein schlechter Fahrschüler oder nicht?

Ich bin 24 und mache jetzt den Führerschein. Die Theorie habe ich bestanden beim ersten mal mit 4 Fehlerpunkten.

Dann hatte ich etwa 3 Übungsstunden (mache B197 also Schalter + später Automatik).

Dann wurde mein Fahrlehrer krank bzw. seine Frau (Todeskrank) und ich musste 1,5 Monate "warten". Jetzt fahre ich wieder mit einer neuen Lehrerin.

Wir hatten etwa 5 Fahrstunden. Heute die erste auf dem Automatikwagen. Kurz dazu: Ich finde Automatik 10000 mal besser. Es ist einfach viel einfacher und man muss sich um die Kupplung nicht mehr kümmern.

Nun habe ich das Gefühl, dass ich extrem schlecht bin und Sie möchte, dass ich in 3 Wochen die Prüfung fahre.

Heute hatten wir "Spiegelbeobachtung" als Thema, weil wir das in den bisherigen Fahrstunden nie gemacht haben. Manchmal ist es einfach zu viel auf einmal. Das parken wird besser, fahren ist auch in Ordnung und schalten geht auch einigermaßen. Alles aber natürlich nicht flüssig wie ein Profi.

Man muss auf dutzende Sachen gleichzeitig achten und das überfordert mich manchmal. Innenspiegel, Spiegel außen, Blinken, währenddessen aber schauen, dass man auf der Spur bleibt, den Verkehr beobachten, im Kopf behalten dass man den Fuß auf dem Gas/Bremse hat und dann bremsen, Schulterblick und rüber.

Ich war heute sehr oft zu spät dran und hab es dann hektisch gemacht. Morgen üben wir das nochmal. Sowas frustriert mich aber.

Sind andere nach 8 Übungsstunden besser? Die Sonderfahrten machen wir erst, wenn ich flüssig alles drauf habe. Hmm.

Auto, Verkehr, Prüfung, Führerschein, Fahrzeug, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschule, Führerscheinprüfung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Fahrzeug