Guten Morgen,
zurzeit befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase, die sich ja einer Insolvenz anschließt. Also bin ich sozusagen im 2. Jahr meiner Insolvenz, oder sogar im 3. Jahr.
Sollte sich jetzt jemand entschließen, was unwahrscheinlich ist, mir einen Gebrauchtwagen, wie zum Beispiel einen Audi A4 oder Audi A6 oder was auch immer in Form von Barem zu schenken, damit ich den Kaufvertrag selbst abschließen und das Fahrzeug auf meinem Namen anmelden kann, wäre dies erlaubt bzw. legal oder müsste ich das Fahrzeug abführen bzw. mit einer Pfändung rechnen?
Muss ich für ein Fahrzeug in der Wohlverhaltensphase einen Grund, also eine Voraussetzung wie zum Beispiel ein laufendes Arbeitsverhältnis erbringen oder dürfte ich das "einfach so". Danke für alle Antworten.