Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Gericht, parken, Rechtslage, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, TÜV
Bei Kreuzung drübergefahren, obwohl kein Platz vorne?

Hey also ich fuhr bei einer dicht befahrenen Straße, es ging so mit 5-10 km/h so dahin. Auf einmal kamen wir dann zu einer Kreuzung, wo wir grün hatten. Ich blieb hinter dem Vordermann und fuhr eben in nem passende Tempo nach ... es ging ja weiter.

Doch auf einmal, als der Vordermann über die Kreuzung ist, geriet der Verkehr ins stocken, da bei der nächsten Kreuzung vorne rot war (ampel). tja, das hab ich gemerkt als wir zum Stillstand gekommen sind. Ich stand sogesehen mitten in der Kreuzung und hab die, für den Gegenverkehr verstellt (die eben da links, von mir rechts gesehen, einbiegen wollten). es wollte dann tatsächlich jemand dort rein, also bin ich ein Stück nach hinten gefahren, sodass das Auto eben reinfahren konnte. Der Fahrer hinter mir hat irgendwie das Ganze schon besser vorausgedacht, und ist schon vor der Kreuzung stehengeblieben (vielleicht hat er die rote Ampel vorne schon von der weiten gesehen, ich wegen den höheren Autos vor mir nicht).

Nach so 10 Sek ging es dann weiter, bin dann weitergefahren und aus dem Gebiet raus ... dann war die Sache gegessen.

Meine Frage jetzt eigentlich: Habe ich da irgendwie gegen eine Regel verstoßen bzw. kann man mich irgendwie dazu anzeigen was weiß ich? Ich war noch nie in der Situation, diese Strecke fahre ich sehr sehr selten und bin so gut wie noch Fahranfänger, da in Probezeit.

Auto, Verkehr, Ampel, Straßenverkehrsordnung
Polizei hat mich im wheelie gesehen jedoch nicht anhalten können?

Gute Tag miteinander,

meine Frage ist rein fiktiv und und dient nur der Interessen bzw. der Neugierde.

Wie läuft das ab? Sollte man auf dem Motorrad mit einem wheelie oder mit erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gesehen werden, jedoch konnten die aufgrund der Geschwindigkeit oder des Verkehrsaufkommen den Motorradfahrer nicht anhalten. Einige Stunden oder Tage später sehen Sie diesen Motorradfahrer wieder und erkennen das es der von von vorher sein könnte.
Jetzt kommt die Frage. Darf die Polizei den Motorrad Fahrer nun anhalten und den vorher dargestellten vergehen, zur Rechenschaft ziehen?

Zu beachten ist.

Das Motorrad ist sehr auffällig vom Dekor, also ziemlich einzigartig

Zum tatzeitpunkt war kein Kennzeichen( wir sagen mal es ist zwar montiert gewesen aber runter geklappt so das es nicht erkennbar war) und kein Gesicht zu erkennen

Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht

Im Endeeffekt ist die Frage ob die Polizei den Motorradfahrer hinterher noch zu Rechenschaft ziehen kann obwohl sie nur wissen was für ein Motorrad es war und wie das Motorrad, die Kleidung des Fahrers ausgehen hat, auch ohne Kennzeichen und das Gesicht gesehen zu haben.

Danke im Voraus für die ganzen Antworten

Motorrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Polizeikontrolle, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wheelie
Fahrprüfer lässt mich immer unnötig durchfallen. Was kann ich dagegen machen?

Hallo, habe seit mittlerweile 5 Jahren alle Mopedklassen (beim 1. x bestanden) nun hänge ich schon seit über nem halben Jahr an der Autoprüfung. Ich kann alle Grundfahraufgaben immer anfangs meistern aber dann werde ich immer in irgend ein Dreckskaff gelotst wo ich dann irgendwelche komischen Fahrmanöver auf „special Feldwegen/Bahnübergänge“ meistern soll oder irgendwelche komischen angeblichen Sackgassen reingelotst wo dann windschiefe ausgeblichene Schilder stehen. Ich fahre die Prüfung jedes mal zu Ende und bekomme dann die schlechte Nachricht. (nicht ganz gereicht)
„Sie sind beim abbiegen zu schnell über eine Straßenunebenheit gefahren“ also nicht insgesamt zu schnell sondern angeblich dementsprechend. Auch nicht so dass die Karre danach im Arsch ist sondern halt so dass man das Schlagloch leicht spürt. Hätte laut Prüfer vor jedem kleinen Schlagloch komplett auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen, obwohl man die kleinen ja bei nem schotterweg kaum sieht.

Ein anderes mal war es ein zugewachsenes Schild vor einer abgelegenen Straße, was nur Mofas/Räder erlaubt.

Ein weiters mal war es auch in einem abgeschotteten Dorf wo der Prüfer mich am Ende darauf hinwies, eine Sonderregelung missachtet zu haben. Ich habe Rücksprache mit dem Fahrlehrer gehalten um das zu verstehen aber selbst er hat es nicht verstanden.

Kein einziges mal Vorfahrt, Stoppschild, Einordnung etc. nur immer irgendwelche ganz komischen Gründe.

Sind nie auf der Autobahn gewesen oder in der Stadt.

Da ich ja Vorbesitzer von Mopedscheinen bin meiner Meinung nach ein Fragwürdiges Verhalten.

Kann ich da irgendwas machen? (Einspruch, Prüferwechsel oder was anderes)

Auto, Verkehr, Prüfung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Theorieprüfung, TÜV, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Fahrschule Praxis, Führerscheinklasse B
Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

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