Gelten Verkehrsschilder nur für Verkehrsteilnehmer und somit nicht für Fußgänger?

6 Antworten

Auch ein Fußgänger ist ein Verkehrsteilnehmer

Sakul777 
Fragesteller
 22.12.2023, 15:16

Also gilt Rechts vor Link wenn ich auf der Straße laufe?

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Stadewaeldchen  22.12.2023, 15:20
@Sakul777

Nein. Rechts vor links regelt die Vorfahrt. Ein Fußgänger geht aber und fährt nicht. Er kann aber Vorrang haben, z.B. gegenüber Abbiegenden Fahrzeugen oder am Zebrastreifen.

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Hallo

wenn die auf der Strasse unterwegs sind. Aber es gibt Sonderegelungen mit Handkarren und als Tierführer. Die Handkarre/Schubkarre muss immer warten der Tierführer (Nutzvieh) hat immer Vorfahrt. Beliebte Fahrschulfragen

Also erst mal sind auch Fußgänger Verkehrsteilnehmer.

Schilder wie Vorfahrt oder Vorfahrt gewähren gelten aber natürlich ebensowenig für Fußgänger wie halteverbot. Es gibt nur wenige Schilder die für Fußgänger relevant sind.

Auch ein Fußgänger ist in rechtlicher Hinsicht ein Verkehrsteilnehmer und hat sich dementsprechend dann natürlich auch an bestimmte Regelungen, einschließlich an die an Fußgänger gerichtete Beschilderung zu halten. Diese, ist ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Andere Regelungen und Verkehrszeichen, sind wiederum ausschließlich an den Fahrzeugverkehr gerichtet.

Mfg

Fußgänger sind zwar auch Verkehrsteilnehmer, aber Vorfahrt-Schilder wenden sich nur an den Fahrzeugverkehr. Es gibt aber eine Reihe Schilder, die auch für den Fußgängerverkehr relevant sind.