Gelten für Fußgänger dieselben Regeln wie für Autofahrer😡?

6 Antworten

Natürlich, auch den Blinker nicht vergessen.

Falls man lahme Arme hat, kann man auch einen Fahrradhelm mit eingebauten Bl8nkern verwenden.

So wird der unglaublich gefährliche Fußgängerverkehr sicher. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣

Das regelt § 1 StVO.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Gelten für Fußgänger dieselben Regeln wie für Autofahrer😡?

Neulich in der Arbeit hat mich ein Kollege von rechts überholt und ist dann direkt nach links abgebogen, ohne zu blinken, und auch ohne Schulterblick. Bei der anschließenden Vollbremsung hat direkt das ABS gerattert. :D

Nee, im Ernst: Paragraph 1 regelt das schon ausreichend gut genug, damit es einigermaßen reibungslos klappt.

Das kommt auf die Regel an. Manche Regeln gelten für Fußgänger genauso wie für Kraftfahrzuegführer, das sind aber die wenigsten. Letztendlich gelten alle Regeln, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, auch für Fußgänger.

Es gibt aber auch keine Pflicht zur Benutzung des Fußweges. Deshalb können Fußgänger theoretisch auch auf der Straße laufen, ausgenommen Autobahnen, Kraftstraßen. Ob das Sinn macht ist dann wieder eine andere Frage

Ein Paragraph der StVO, der auch für Fußgänger gilt wäre der §1:

 §1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wobei der Absatz eins hier nicht sanktioniert ist, sondern nur der Absatz 2!

Nein.