Ist das Nötigung?

8 Antworten

Du bist zum Führen von KFZ im Straßenverkehr ungeeignet!§ 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,2.Hindernisse bereitet oder3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gipfele41 
Fragesteller
 27.12.2023, 01:20

Also wenn es zur Anzeige kommen sollte, falls er es anzeigt und man kann es mir beweisen bin ich meinen Führerschein los, bekomme wahrscheinlich eine hohe Geldstrafe, bin dann Vorgestraft und muss wahrscheinlich eine Mpu machen?

Ohje, eigentlich bin ich ein ordentlicher Fahrer, aber die Betonung liegt ja bei eigentlich, da ich in dem Moment nicht überlegt habe und es mir zum Verhältnis wird.

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HobbyTfz  27.12.2023, 12:19

Wer die Rettungsgasse unbefugt benutzt ist für die Führung eines Kfz nicht geeignet

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Solange du daraus lernst und solche gefährlichen Manöver in Zukunft unterlässt, sehe ich hier kein größeres Problem.

Wenn du allerdings dazu stehst und das vermutlich nochmal so machen würdest, rate ich dir dazu, die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem tonnenschweren Fahrzeug zu überdenken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Gipfele41 
Fragesteller
 27.12.2023, 17:06

Ich hab im Endeffekt auch gemerkt das es sehr gefährlich war, es war ein großer Fehler, man lernt aus Fehlern.

Danke für deine Antwort.

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Wie auch hier, ist eine Art Selbsjustiz nicht angebracht. Schreibe dir die Kennzeichen auf oder mach ein kurzes Video und sende es an die Polizei.

Wenn während deiner Aktion etwas passiert wäre, könnte man dich dafür verantwortlich machen und du haftest für Schäden, die durch dein Handeln verursacht werden. Am Ende kriegen solche Idio*en ja auch noch Recht.

Gipfele41 
Fragesteller
 26.12.2023, 22:01

Ich weiß schon, das war auch ziemlich blöd von mir gewesen. Es war eine Kurzschlussresktion gewesen. Beim nächsten Mal werde ich es so machen, vielen Dank für deine Antwort.

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Ich glaube es war keine Nötigung aber du hast dich in gewisser Weise wahrscheinlich selbst in die Lage gebracht, dass man die ein Bußgeld für blockierte Rettungsgasse hätte geben können. (theoretisch)

Was er da macht ist jedoch noch ei höheres Vergehen/Verbrechen (wie auch immer), bei nächsten mal solltest du es ignorieren. Wenn es dich wirklich stark stört dann mach ein Video und danach eine Anzeige.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen Führerschein (AM/B/BE/L) 🚗
Gipfele41 
Fragesteller
 26.12.2023, 22:02

Danke für deine schnelle Antwort, ich werde beim nächsten Mal das Kennzeichen aufschreiben.

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Sicherlich.

Aber er wäre schön blöd wenn er das anzeigen würde. Die Strafe für das unberechtigte Nutzen der Rettungsgasse wird nämlich viel höher ausfallen.

Gipfele41 
Fragesteller
 26.12.2023, 22:03

Da hast du recht, mal schauen was passiert, ich streite es auch nicht ab und stehe zu meinem Fehler. Danke für die Antwort

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