Autobahn auf gesperrter Spur fahren?
Hey, ich hätte mal eine rechtliche Frage. Wenn auf den Autobahnbrücken (also auf den elektronischen Schildertafeln) über einen längeren Zeitraum Pfeile abgebildet sind, und dann die Spur gesperrt ist mit einem roten X, darf man dann noch bis vorne auf der Spur fahren? Man lernt ja in der Fahrschule, dass man immer bis vorne durchfahren soll und erst dann einfädeln soll, aber bei gesperrten Spuren auch?
Hintergrund ist der, dass ich dieses Phänomen des öfteren beobachte und neulich hat einer den Vogel abgeschossen.
Auf einer Autobahn war die linke Spur gesperrt weil dort ein Unfall mit mehreren Fahrzeugen war. Ich bin, als ich die Schilder mit dem gelben Pfeil nach rechts über der linken Spur gesehen habe, gleich in die Mitte. Dann entstand ein Stau… was auch sonst. Über mehrere Kilometer hinweg war dann die linke Spur mit einem roten X oben auf den Anzeigetafeln versehen. Viele sind aber noch auf der Spur gefahren.
Als ich dann dem Unfall auf der linken Spur näher kam, wurde ich von einem BMW regelrecht zusammengehupt und wild an-ge-gestikuliert, weil ich Ihn nicht reingelassen habe (zum Verständnis zwischen dem BMW und dem Polizeiauto, was auf der linken Fahrspur mit Blaulicht und als einzige Absicherung stand, waren vielleicht noch 10 Meter.
Ich hatte davor, schon einige Autos von links reingelassen aber ich fand die Aktion des BMW einfach zu dreist (am Stau auf der gesperrten Spur vorbeizufahren, bis er fast direkt hinter dem Polizeiauto/Unfall stand).
War seine/meine Aktion gerechtfertigt oder verstehe ich das falsch? Weil an sich gilt doch wenn die Spur gesperrt ist (und das über mehrere Kilometer im Voraus) dann habe ich da gefälligst nicht drauf zu fahren, oder?
7 Antworten
Die rechtliche Frage klärt sich mit § 37 Absatz 3 StVO.
Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Solange die Pfeile noch gelb sind, darf man den Fahrstreifen benutzen, sollte aber baldmöglichst wechseln. Sobald das rote X zu sehen ist, ist das Befahren nicht mehr erlaubt.
Natürlich kannst du ihn trotzdem reinlassen, könnte man unter § 1 Absatz 1 StVO zählen; aber das Reißverschlussverfahren nach § 7 Absatz 4 StVO gilt bereits beim Wechsel von gelbem Pfeil auf rotes Kreuz – und nicht erst beim Erreichen der tatsächlichen physischen Sperrung.
Copy/Paste, aber gut. Dann kopiere ich auch:
Der Fahrstreifen endet aber dort nicht, sondern er ist gesperrt. Das ist der Unterschied.
Du siehst das völlig richtig, die Spur wurde als gesperrt angezeigt und da hat keiner drauf zu fahren. Das mit dem einfädeln gilt nur kurz nach der Sperre, wenn sie überraschend war...
Auf keinen Fall darf man diese Spur bis zum Schluss durch fahren!!!! X ist X ohne wenn und aber... Würde mich nicht wundern, wenn der mit seiner huperei, dann auch bald einen Strafzettel bekommt, weil die Polizei sicher nicht blind und taub ist ;-)
Das mit dem einfädeln gilt nur kurz nach der Sperre, wenn sie überraschend war...
Das kommt sehr selten vor. Üblicherweise wird die Sperrung mit einem gelben Pfeil angekündigt – und dort hat man sich einzufädeln.
Okay danke für die Antwort, ich habe die letzten Tage immer wieder überlegt, ob er es legal gemacht hat aber laut deiner und anderen Antworten, kommen wir zum gleichen Schluss, danke :)
Man darf zwar diese Spur nicht bis zum Schluss durchfahren, aber wennn man es dennoch tut hebt das die Reißverschlusspflicht nach §7 Abs. 4 StVO nicht auf. Darin werden zwei Fälle unterschieden, also kann auch an zwei verschiedenen Stellen Reißverschlusspflicht bestehen. Die Ordnungswidrigkeit ahndet die Polizei per Bußgeld und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer per Selbstjustiz.
Wenn eine Fahrspur endet, gilt das Reißverschlussverfahren. Aber eben auch erst dort.
Du kannst natürlich schon eher wechseln, davon würde ich aber abraten, da das den Verkehstfluss behindert und die Staubildung begünstigt.
Also der BMW Fahrer hatte Recht. Auch wenn er sich nicht so richtig korrekt benommen hatte. Reißverschluss heißt, dass die Fahrzeuge wehchselseitig Vorrang haben. Wenn da jetzt Einer nicht reingelassen wird, bringt das das System durcheinander und die nachfolgenden müssen wieder umdenken. Dafür braichen manche dann wieder einige Zeit und der Stau wird länger und länger.
Ja, das Reißverschlussverfahren ist mir bekannt :) es ging mir nur um die Rechtslage ob der BMW über mehrere Kilometer auf der linken Spur hätte fahren dürfen, weil an sich ist das ja absolut nicht zulässig.
Mit dem Reißverschlussverfahren hast du Recht – aber bei dem speziellen Fall nicht. Denn dort, wo der BMW wechseln wollte, hätte er gar nicht mehr fahren dürfen. Das Reißverschlussverfahren wäre daher gemäß § 37 Absatz 3 Satz 4 StVO i.V.m. § 7 Absatz 4 StVO anzuwenden, also dort, wo die Sperrung des Fahrstreifens angekündigt wird.
an sich gilt doch wenn die Spur gesperrt ist (und das über mehrere Kilometer im Voraus) dann habe ich da gefälligst nicht drauf zu fahren, oder?
Das will ich auch meinen - und keine Sorge: Wenn die Besatzung des Poizeiautos gesehen hat, wie frech der BMW-Fahrer da vorgegangen ist, werden die sicher sein Kennzeichen notiert haben...
Schön und gut, nur wenn er sich dann zu seinem Vergehen äußern soll kommt der dann mit dem "Ich bin ein Lobbyist und habe Veto-Recht zum Drängeln" Spruch.
Okay gut, ich war schon am zweifeln ob ich im Unrecht war 😅 aber danke für die Antwort.
Ihr wart beide im Unrecht. Du auch. Du warst verpflichtet ihn rein zu lassen obwohl er verbotenerweise auf der gesperrten Spur fuhr. Zitat aus §7 Abs. 4 StVO: "oder endet ein Fahrstreifen". Weil dieser Paragraph zwei Fälle nennt, gab es da zwei verschiedene reißverschlusspflichtige Stellen: eine für die erlaubt fahrenden zu Beginn der Sperrung, und eine für die verboten fahrenden am Ende des Fahrstreifens.
Genau. Das Befahren von mit Lichtzeichen gesperrten Spuren ist wie mit einem Rotlichtverstoß gleichzusetzen
Okay das wusste ich garnicht, danke für die Antwort. :)
Irrtum! Zitat aus §7 Abs. 4 StVO: "das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen". Es werden hier ZWEI Fälle unterschieden: 1.) die Stelle, ab der die Weiterfahrt verboten (also nicht möglich) ist und 2.) die Stelle, wo der Fahrstreifen endet. An BEIDEN Stellen besteht Reißverschlusspflicht. Steht doch da! In Form des Wörtchens "oder"! Wenn jemand die Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Sperrung zu ignorieren, ergibt sich aus §7 Abs. 4 StVO nicht das Jedermannsrecht den zu bestrafen, indem man ihn bis zum Sanktnimmerleinstag da schmoren lässt, sondern die Bestrafung ist Sache der Polizei in Form eines Bußgelds.