Autobahn auf gesperrter Spur fahren?

7 Antworten

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Die rechtliche Frage klärt sich mit § 37 Absatz 3 StVO.

Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.

Solange die Pfeile noch gelb sind, darf man den Fahrstreifen benutzen, sollte aber baldmöglichst wechseln. Sobald das rote X zu sehen ist, ist das Befahren nicht mehr erlaubt.

Natürlich kannst du ihn trotzdem reinlassen, könnte man unter § 1 Absatz 1 StVO zählen; aber das Reißverschlussverfahren nach § 7 Absatz 4 StVO gilt bereits beim Wechsel von gelbem Pfeil auf rotes Kreuz – und nicht erst beim Erreichen der tatsächlichen physischen Sperrung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

hamberlona  16.12.2024, 15:55

Irrtum! Zitat aus §7 Abs. 4 StVO: "das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen". Es werden hier ZWEI Fälle unterschieden: 1.) die Stelle, ab der die Weiterfahrt verboten (also nicht möglich) ist und 2.) die Stelle, wo der Fahrstreifen endet. An BEIDEN Stellen besteht Reißverschlusspflicht. Steht doch da! In Form des Wörtchens "oder"! Wenn jemand die Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Sperrung zu ignorieren, ergibt sich aus §7 Abs. 4 StVO nicht das Jedermannsrecht den zu bestrafen, indem man ihn bis zum Sanktnimmerleinstag da schmoren lässt, sondern die Bestrafung ist Sache der Polizei in Form eines Bußgelds.

KevinHP  16.12.2024, 16:47
@hamberlona

Copy/Paste, aber gut. Dann kopiere ich auch:

Der Fahrstreifen endet aber dort nicht, sondern er ist gesperrt. Das ist der Unterschied.
Jochen5  30.12.2024, 16:16
@KevinHP

Das spielt doch keine Rolle. Egal ob der Fahrstreifen endet oder gesperrt ist. Man muss trotzdem das Reißverschlussverfahren anwenden. In unser Nachbarstadt Reutlingen ist das auch so. Da steht man soll es anwenden.

KevinHP  31.12.2024, 08:46
@Jochen5

Dort, wo der Fahrstreifen nicht mehr existiert, weil er gesperrt ist, steht so ein Schild sichtlich nicht. Wenn dann vorher.

Ansonsten gerne mal einen StreetView-Link von der Stelle, dann schauen wir mal. 🙂

Jochen5  31.12.2024, 10:50
@KevinHP

Da steht Reißverschlussverfahren in so und soviel Metern anwenden. Also kurz vor dem Schild muss man ihn anwenden. Natürlich darf man nach dem Schild den Fahrstreifen nicht mehr benutzen. Das ist ja völlig klar.

Du siehst das völlig richtig, die Spur wurde als gesperrt angezeigt und da hat keiner drauf zu fahren. Das mit dem einfädeln gilt nur kurz nach der Sperre, wenn sie überraschend war...

Auf keinen Fall darf man diese Spur bis zum Schluss durch fahren!!!! X ist X ohne wenn und aber... Würde mich nicht wundern, wenn der mit seiner huperei, dann auch bald einen Strafzettel bekommt, weil die Polizei sicher nicht blind und taub ist ;-)


KevinHP  16.12.2024, 15:30
Das mit dem einfädeln gilt nur kurz nach der Sperre, wenn sie überraschend war...

Das kommt sehr selten vor. Üblicherweise wird die Sperrung mit einem gelben Pfeil angekündigt – und dort hat man sich einzufädeln.

Gerry0644 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 14:54

Okay danke für die Antwort, ich habe die letzten Tage immer wieder überlegt, ob er es legal gemacht hat aber laut deiner und anderen Antworten, kommen wir zum gleichen Schluss, danke :)

hamberlona  16.12.2024, 16:03

Man darf zwar diese Spur nicht bis zum Schluss durchfahren, aber wennn man es dennoch tut hebt das die Reißverschlusspflicht nach §7 Abs. 4 StVO nicht auf. Darin werden zwei Fälle unterschieden, also kann auch an zwei verschiedenen Stellen Reißverschlusspflicht bestehen. Die Ordnungswidrigkeit ahndet die Polizei per Bußgeld und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer per Selbstjustiz.

Wenn eine Fahrspur endet, gilt das Reißverschlussverfahren. Aber eben auch erst dort.

Du kannst natürlich schon eher wechseln, davon würde ich aber abraten, da das den Verkehstfluss behindert und die Staubildung begünstigt.

Also der BMW Fahrer hatte Recht. Auch wenn er sich nicht so richtig korrekt benommen hatte. Reißverschluss heißt, dass die Fahrzeuge wehchselseitig Vorrang haben. Wenn da jetzt Einer nicht reingelassen wird, bringt das das System durcheinander und die nachfolgenden müssen wieder umdenken. Dafür braichen manche dann wieder einige Zeit und der Stau wird länger und länger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gerry0644 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 14:53

Ja, das Reißverschlussverfahren ist mir bekannt :) es ging mir nur um die Rechtslage ob der BMW über mehrere Kilometer auf der linken Spur hätte fahren dürfen, weil an sich ist das ja absolut nicht zulässig.

KevinHP  16.12.2024, 15:32

Mit dem Reißverschlussverfahren hast du Recht – aber bei dem speziellen Fall nicht. Denn dort, wo der BMW wechseln wollte, hätte er gar nicht mehr fahren dürfen. Das Reißverschlussverfahren wäre daher gemäß § 37 Absatz 3 Satz 4 StVO i.V.m. § 7 Absatz 4 StVO anzuwenden, also dort, wo die Sperrung des Fahrstreifens angekündigt wird.

an sich gilt doch wenn die Spur gesperrt ist (und das über mehrere Kilometer im Voraus) dann habe ich da gefälligst nicht drauf zu fahren, oder?

Das will ich auch meinen - und keine Sorge: Wenn die Besatzung des Poizeiautos gesehen hat, wie frech der BMW-Fahrer da vorgegangen ist, werden die sicher sein Kennzeichen notiert haben...


Eifel2024  30.12.2024, 18:03

Schön und gut, nur wenn er sich dann zu seinem Vergehen äußern soll kommt der dann mit dem "Ich bin ein Lobbyist und habe Veto-Recht zum Drängeln" Spruch.

Gerry0644 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 14:55

Okay gut, ich war schon am zweifeln ob ich im Unrecht war 😅 aber danke für die Antwort.

hamberlona  16.12.2024, 16:13
@Gerry0644

Ihr wart beide im Unrecht. Du auch. Du warst verpflichtet ihn rein zu lassen obwohl er verbotenerweise auf der gesperrten Spur fuhr. Zitat aus §7 Abs. 4 StVO: "oder endet ein Fahrstreifen". Weil dieser Paragraph zwei Fälle nennt, gab es da zwei verschiedene reißverschlusspflichtige Stellen: eine für die erlaubt fahrenden zu Beginn der Sperrung, und eine für die verboten fahrenden am Ende des Fahrstreifens.

Genau. Das Befahren von mit Lichtzeichen gesperrten Spuren ist wie mit einem Rotlichtverstoß gleichzusetzen


Gerry0644 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 14:55

Okay das wusste ich garnicht, danke für die Antwort. :)