Darf ich ein Auto abschleppen lassen?
Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Darf ich ein Auto abschleppen lassen, welches mir den Zugang zu meinem Fahrradraum blockiert? Der Eingang zum Fahrradraum geht direkt zu einer Straße, auf der ein Parkverbot herrscht. Muss ich deshalb eventuell 5 Minuten warten?
Damit mich niemand direkt für einen Arsch hält, mein Fahrrad ist relativ teuer und kann aus versicherungstechnischen Gründen nicht draußen stehen. Und das Auto versperrt mir fast täglich den Zugang, auch wenn ich früh starten will. Ich will natürlich auch nicht, dass mir das Rad herunterfällt und ich einen Schaden am Auto verursache und dafür haften muss.
Da auch reden nichts gebracht hat, ist abschleppen gerade meine einzige Notlösung...
Vielen Dank für die Antwort.
4 Antworten
Abschleppen nur insofern, als dass du den Wagen bei offensichtlich vorliegender Behinderung von einem Abschleppunternehmen versetzen lassen könntest.
Das müsstest du aber erstmal vor Ort bezahlen, da du den Schlepper beauftragst. Dann müsste man das Geld zivilrechtlich von dem Verursacher einfordern.
Müsste man eigentlich mal durchziehen die Nummer wenn man nachhaltig ruhe haben will. Der Haken an der Geschichte ist nur, dass man vorher nie wissen kann, wie ein Gericht Urteilt falls man sich außergerichtlich nicht einigen kann. Es besteht also grundsätzlich das Risiko, dass man im Zweifel auch auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Es fühlt sich dafür nicht einfach nicht zuständig, es ist es schlicht einfach nicht.
Naja mit Strafzetteln untertreiben Sie es auf der Straße auch nicht... speziell da hier aufgrund der Feuerwehrzufahrt nicht geparkt werden darf
Warum sollte das Ordnungsamt unter dieser Prämisse
Der Eingang zum Fahrradraum geht direkt zu einer Straße, auf der ein Parkverbot herrscht.
nicht zuständig sein?
Weil dein Privateigentum blockiert ist, und keine öffentliche Fläche. Zwar können die dort ein Knöllchen schreiben, fürs Umsetzen des Fahrzeug haben die aber keine handhabe. Anders sähe es aus wenn jemand zB eine Feuerwehrzufahrt blockiert.
Das ist nicht richtig, denn ein Auto was im öffentlichen Verkehrsraum beispielsweise eine Garage zuparkt wird auch vom O-Amt umgesetzt.
Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/falschparker-abschleppen/
Steht der Wagen, der Ihre Einfahrt blockiert, auf der Straße und damit auf öffentlichem Grund, können Sie sich an die Polizei oder an das Ordnungsamt wenden, die gegebenenfalls den Abschleppdienst informieren. Haben Sie einen wichtigen Termin und werden durch die zugeparkte Einfahrt am Wegfahren gehindert, wird die Behörde in der Regel das Abschleppen anordnen.
Ja wenn du das Abschleppen erstmal bezahlst. Du musst dann aber auch beweisen, dass das Abschleppen auch rechtmäßig war. Sonst kannst du das auch nicht zurückfordern. Und du musst dann mit evtl Stunk klarkommen.
Darf ich ein Auto abschleppen lassen, welches mir den Zugang zu meinem Fahrradraum blockiert? Der Eingang zum Fahrradraum geht direkt zu einer Straße, auf der ein Parkverbot herrscht.
Ich versteh das so, dass das parkende Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht. Da ist das Ordnungsamt zuständig und du wirst es selbst nicht abschleppen lassen können.
Das Ordnungsamt fühlt sich leider auch nicht wirklich dafür zuständig.
Unverständlich. Aber du kannst dich auch an die Polizei weden. Immerhin liegt eine Besitzstandstörung vor wenn du in oder aus dem Abstellraum nicht her kommst.
Mach einfach zum einen ein Schild an Deine Tür (“Parken verboten! Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!”) und klemm ihm dann noch einen Zettel unter den Scheibenwischer mit dem Hinweis, dass Du ihn das nächste Mal kostenpflichtig abschleppen lässt.
Vielleicht begreift er es ja dann. Ansonsten würde ich es auch knallhart durchziehen.
Zettel hängt bereits an der Tür und wurde vollkommen ignoriert.
Tja, dann will er es wohl nicht anders...
Aber Du solltest ihm trotzdem noch ein allerletztes Mal einen Zettel unter den Scheibenwischer klemmen und am Tag danach dann durchgreifen.
Dann gibt es absolut nichts, was er Dir vorwerfen kann.
Vielen Dank für die Antwort. Das Ordnungsamt fühlt sich leider auch nicht wirklich dafür zuständig... daher wird mir auf lange Sicht wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben...