Aufbauseminar nicht machen können?
Hallo ich bin seit 6 Monaten schwer krank und ans Bett gefesselt. Ich kann nichtmal alleine das Haus verlassen oder mich setzen ohne umzukippen. Ich hatte vor über einem Jahr einen leichten Unfall und soll jetzt ein aufbauseminar machen aber auch laut meinem Arzt kann ich das nicht. Der eine Fahrlehrer bei dem meine Eltern waren meinte dann das ich den Führerschein entzogen bekomme. Darf man das? Weil man schwer krank ist?
Oder Zb. Wenn einer sich das Bein bricht kann er doch auch kein Auto fahren? Wieso ist es dann bei zb. Einem schweren Tumor und ähnlichen Erkrankungen nicht so? Wieso heißt es dann das man den führerschein abgeben kann..
6 Antworten
wer das Aufbauseminar nicht fristgemäß absolviert, läuft eben Gefahr dass der Führerschein eben entzogen wird. ob deine "Krankheit" ärztlich attestiert ausreicht. musst schauen und hoffen.
ansonsten ist dein Führerschein eben weg.
Darf man das?
Wenn Du dies nicht in der Frist erledigst, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn es dir besser geht, machst Du einfach das Aufbauseminar und bekommst danach die Fahrerlaubnis wieder.
Legt ein Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der angeordneten Frist keine Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar vor, so ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.
Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann eine Fristverlängerung wegen Krankheit in Betracht kommen. Fehlt es an einem Attest, erfolgt keine Fristverlängerung.
Es ist einem Betroffenen ohne weiteres zuzumuten, sich für den Fall eines Fristverlängerungsantrages bei drohendem Ablauf verwaltungsverfahrensrechtlicher Fristen ein ärztliches Attest über eine angebliche Erkrankung ausstellen zu lassen und dieses der zuständigen Behörde vorzulegen.
Auf das bloße Behaupten ohne jegliche Nachweise hin, durch eine Erkrankung zur Vornahme einer behördlich angeordneten Handlung nicht imstande zu sein, entsteht unter keinem Gesichtspunkt ein Anspruch des Betroffenen, einem Fristverlängerungsgesuch Rechnung zu tragen.
VG München, 19.09.2012 - Az: M 6a K 12.1475
Wenn jemand ein Jahr lang zu krank ist, um das Aufbauseminar zu machen, dann hat derjenige doch keine Nachteile, wenn ihm die Fahrerlaubnis bis zur Nachholung der Mitwirkung entzogen wird.
Warum soll die Behörde eine Ausnahme machen und das Fahren weiterhin erlauben, obwohl man garnicht fahren kann?
Ja, das ist erst mal normal. Wenn du der Aufforderung für ein Aufbauseminar nicht nach kommst ist der Schein weg.
Wende dich am besten an die entsprechende Führerscheinstelle. Es kann sein das dir die Fahrerlaubnis dann so lange entzogen wird bis du das Seminar abgeschlossen hast. Eine Bescheinigung vom Arzt kann dabei hilfreich sein.