Aufbauseminar nicht gemacht, Fahrerlaubnis entzogen?

2 Antworten

Die Prüfungen musst du erst dann erneut ablegen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen würden, dass du die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht mehr besitzt.

Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, in der Regel nehmen die Fahrerlaubnisbehörden das erst nach zehn Jahren an, oder wenn die Fahrerlaubnis wesentlich länger entzogen war, als man sie besessen hat.

Du musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen und dazu die üblichen Dokumente wie Sehtest und Erst-Hilfe-Kurs einreichen.

Du musst aber keine neue Ausbildung oder Prüfung machen.