Neuerteilung der Fahrerlaubnis wann fahren?
Hallo, mir wurde für einige monate die Fahrerlaubnis entzogen. Im Urteil stand:
...in ihrem Fall endet die Sperre am 08.09.2023.
Die Fahrerlaubnis habe ich dann beim Landkreis neu beantragt nun habe ich ein schreiben vom Landkreis erhalten, in dem steht:
Sie können ihre vorläufige Fahrerlaubnis ab 11.09.2023 in der Führerscheinstelle abholen. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Erteilung der Fahrerlaubnis ein Fahrzrug führen dürfen.
Darf ich mit der vorläufigen am 11.09 dann schon wieder Fahren ? Die Sperre vom gericht ging ja auch nur bis zum 08.09
1 Antwort
Sie können ihre vorläufige Fahrerlaubnis ab 11.09.2023 in der Führerscheinstelle abholen. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Erteilung der Fahrerlaubnis ein Fahrzrug führen dürfen.
Das heißt: Auch wenn dein vorläufiger Führerschein ab dem 11.9. abholbereit ist, darfst du erst fahren, wenn er dir auch tatsächlich ausgehändigt wurde, da erst durch diesen Vorgang die Fahrerlaubnis erteilt wird.
Nein, der "Wisch" ist der vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis - sobald das Dokument ausgehändigt ist, ist die Fahrerlaubnis neu erteilt. Ab da darf wieder gefahren werden - nur halt vorher nicht. Stumpf gesagt: Zum Abholen selber hinfahren ist nicht erlaubt, von da wieder wegfahren schon.
Okay. Ich vermuterte, dass ich dann zusätzlich noch auf ein schreiben warten muss, in der mir dann die Fahrerlaubnis erteilt wird, mit der ich dann in verbindung mit dem Wisch, den ich a, 11.09 abhole, fahren darf.