Neuerteilung der Fahrerlaubins?

2 Antworten

Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt, §22 Abs 4 FeV.

Hallo,

das ist ganz einfach.

Wenn du (noch) keinen (physischen) Führerschein hast,
hast du leider auch keine Fahrerlaubnis.
Bescheid hin und her..

Und dann noch mal schauen, welche Auflagen,
mit der Neuerteilung verbunden sein können.

Da gilt das 11. Gebot:

"Du sollst dich nicht erwischen lassen".

Ansonsten kann es so richtig schmerzhaft werden.

Also einfach die paar Wochen noch gedulden.

Hansi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung