Neuerteilung der Fahrerlaubins?
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit ein Neuerteilungsantrag meiner Fahrerlaubnis (Kl. B) gestellt und heute habe ich den positiven Bescheid erhalten, dass mir dieser erteilt wird.
Angesichts der langen Wartezeit zwecks Abholung (nächster freie Termin am 23.04.24) stellt sich nun die Frage, ob ich bis dahin wieder fahren darf? Die Erteilung habe ich ja, lediglich der physische Führerschein fehlt.
2 Antworten
Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt, §22 Abs 4 FeV.
Hallo,
das ist ganz einfach.
Wenn du (noch) keinen (physischen) Führerschein hast,
hast du leider auch keine Fahrerlaubnis.
Bescheid hin und her..
Und dann noch mal schauen, welche Auflagen,
mit der Neuerteilung verbunden sein können.
Da gilt das 11. Gebot:
"Du sollst dich nicht erwischen lassen".
Ansonsten kann es so richtig schmerzhaft werden.
Also einfach die paar Wochen noch gedulden.
Hansi