Einzug der Fahrerlaubnis / Wiedererteilung?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person X hat damals am 02.04.2014 seinen Führerschein (Kl. B) erhalten. Leider wurde dieser 06/2023 eingezogen bzw. eine Sperre gesetzt. Nun hat Person X den Führerschein wieder ausgehändigt bekommen (26.03.24).
Meine Frage:
Hat Person X seinen Führerschein nun seit 04/14 oder wird komplett "von vorne" angefangen zu zählen? Er war ja - durch die Sperre - nicht "durchgehend" im Besitz.
Und wenn es dennoch seit 04/14 gilt: kann man sich hierfür was ausstellen lassen zwecks Nachweis? Beispiel für eine Autovermietung die lediglich Autos an Führerscheinbesitzer über 5 Jahre vermietet?
Danke & VG
2 Antworten
Die alte Fahrerlaubnis ist erloschen, es wurden die Vorschriften der Ersterteilung angewandt (§ 20 FeV), auch wenn man dabei auf eine erneute Prüfung verzichten kann.
Es gibt eine gebührenpflichtige Bescheinigung, die die Fahrerlaubnisbehörde ausstellt. Mit dieser kann ein früherer Besitz der Fahrerlaubnis dokumentiert werden. Ob Autovermietung bzw. Versicherung diese akzeptieren, ist deren Sache.
Das Datum der Neuerteilung wird in den Führerschein eingetragen.