Einzug der Fahrerlaubnis / Wiedererteilung?

2 Antworten

Die alte Fahrerlaubnis ist erloschen, es wurden die Vorschriften der Ersterteilung angewandt (§ 20 FeV), auch wenn man dabei auf eine erneute Prüfung verzichten kann.

Es gibt eine gebührenpflichtige Bescheinigung, die die Fahrerlaubnisbehörde ausstellt. Mit dieser kann ein früherer Besitz der Fahrerlaubnis dokumentiert werden. Ob Autovermietung bzw. Versicherung diese akzeptieren, ist deren Sache.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Das Datum der Neuerteilung wird in den Führerschein eingetragen.