Unter welche Kategorie fällt das Fahren ohne ausgehändigten Führerschein?

4 Antworten

[...] Wenn der Führerschein dem Prüfer bei der Abnahme der Prüfung nicht vorliegt, stellt er dem Prüfling eine sog. befristete Prüfbescheinigung als vorläufigen Ersatz aus. Die Aushändigung einer solchen Prüfbescheinigung gilt ebenfalls als Erteilung der Fahrerlaubnis und dient im übrigen nach § 22 IV 7 FEV im Inland als Nachweis der Fahrberechtigung.

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Nach-bestandener-Pruefung-Fahrerlaubnis-nicht-erteilt--f361934.html#:~:text=Wenn%20der%20F%C3%BChrerschein%20dem%20Pr%C3%BCfer,Pr%C3%BCfbescheinigung%20als%20vorl%C3%A4ufigen%20Ersatz%20aus.
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https://www.juraforum.de/gesetze/fev/anlage8a-zu-s-22-absatz-4-satz-7

Woher ich das weiß:Recherche
LilHunus 
Fragesteller
 23.05.2023, 20:59

Ich würde keine Prüfbescheinigung bekommen, da ich noch keine 18 Jahre alt bin.

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LilHunus 
Fragesteller
 23.05.2023, 21:16
@Bonsai82

Nein, aber mein Fahrlehrer meinte, dass das was ich bekommen würde nicht ausreicht. Ich frage aber den Prüfer noch einmal.

Danke!

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§22 Abs 4 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Da du das Mindestalter nicht erreicht hast, wird dir weder der Führerschein, noch eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a ausgehändigt und somit auch noch keine Fahrerlaubnis erteilt.

Du erhältst eine Prüfungsbestätigung, die den deutlichen Hinweis enthält, dass sie nicht zum Fahren berechtigt. Beispiel: https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/pruefbescheinigung-auto-fahren-/0_original.jpg?v=1594459843000

LilHunus 
Fragesteller
 23.05.2023, 21:36

Also Fahren ohne Fahrerlaubnis… Schade

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Die Fahrerlaubnis wird erst bei Aushändigung des Führerscheins (oder der Prüfbescheinigung bei BF17) erteilt.

Ohne BF17 und ausgehändigten Führerschein wäre das also nicht "Fahren ohne Führerschein" (10€ Verwarngeld), sondern "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Straftat gemäß §21 StVG).

Manche Führerscheinstellen händigen den Führerschein aber auch schon am Freitag aus, wenn der Geburtstag am Wochenende ist. Das liegt aber im Ermessen des Sachbearbeiters, daher am besten direkt nachfragen, ob das möglich wäre.

Fahren ohne Fahrerlaubnis.