Führerschein Bf17?

4 Antworten

Das musst du extra beantragen.

Das landratsamt meinte zu mir man darf zur Arbeit fahren ohne Begleitung und auch zur Schule.

Das ist schlichtweg falsch. Hat dir das die Behörde wirklich gesagt? Ich kann es mir kaum vorstellen, aber möglich wäre es.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Das landratsamt meinte zu mir man darf zur Arbeit fahren ohne Begleitung und auch zur Schule.

Mit dem PKW darfst du ohne Begleitung nirgendwo hin fahren. Und etwas anderes wird man dir sich auch nicht erzählt haben.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar und unmissverständlich und sollten dir eigentlich längst bekannt sein.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt.

Damit ist eine wichtige Auflage verbunden:

Bis zum 18. Geburtstag darf das Fahrzeug nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden. Für Details siehe „Häufig gestellte Fragen von Begleitpersonen“.

Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“ sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

Führt die Fahranfängerin/der Fahranfänger einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen.

Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

  • Die Klassen AM und L.

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Ja, die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind mitzuführen. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden (zusätzliche Kosten ca. 10,- €).

Begleitetes Fahren ab 17

Der offizielle Wegweiser

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/begleitetes-fahren-ab-17.pdf?__blob=publicationFile

Langsam, langsam. So einfach ist das leider nicht. Es bedarf zunächst einer Sondergenehmigung, und die ist nicht so leicht zu bekommen. Du müsstest erst nachweisen, dass du auf keinen Fall anders zu deiner Ausbildungsstätte kommst, als mit dem Auto. Es reicht schon für eine Absage, wenn nur ein Bahnhof in der Nähe ist. Dann wird der Richter sagen, du kannst mit dem Rad und der Bahn pendeln.

Allein zum Vorstellungsgespräch geht's schon mal gar nicht.