BF17 Bedingungen?
Hey, ich bin grade 16, im März sind das dann noch 6 Monate bis zu meinem 17. Geburtstag.
Nun interessiere ich mich natürlich für den BF17 Führerschein. Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, darf ich:
-6 Monate vor meinem 17 Geburtstag den Antrag stellen & mich bei einer Fahrschule anmelden
-3 Monate vor meinem 17 Geburtstag die Theorieprüfung starten
-Einen Monat vor meinem 17 Geburtstag die Praxisprüfung absolvieren
Und habe dann mit dem 17 Geburtstag den BF17?
Wenn ich die Bedingungen für den Antrag richtig verstanden hab muss ich mindestens eine Begleitperson haben, die maximal einen Punkt in Flensburg hat, mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B besitzen?
Und mit meinem 18 Geburtstag kann ich dann meinen Führerschein im Kartenformat abholen, spätestens 3 Monate nach meinem 18. ?
Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten? War das alles richtig? Welche Kosten kommen so circa auf mich zu?
Lg :)
2 Antworten
Alles richtig.
Und habe dann mit dem 17 Geburtstag den BF17?
Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung der BF17-Prüfungsbescheinigung erteilt (nicht zu verwechseln mit der Bescheinigung über die bestandene Prüfung), also nicht automatisch mit dem 17. Geburtstag. Solange du den Schein nicht in der Hand hast, darfst du noch nicht fahren. An deinem 17. Geburtstag kannst du ihn abholen, aber die Hinfahrt muss jemand Anderes übernehmen.
spätestens 3 Monate nach meinem 18. ?
Du kannst ihn auch noch später abholen, aber die BF17-Prüfungsbescheinigung bleibt nur noch drei Monate gültig. Allerdings wäre das dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur ohne Führerschein (10€ Verwarngeld).
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Auflage der Begleitperson, auch wenn du den Kartenführerschein noch nicht abgeholt hast.
Zu Kosten kann ich nichts sagen.
Ergänzungen, da das richtig aussieht, was du schreibst (ohne die Details exakt zu kennen).
- Du kannst eben erst ab deinem 18. Geburtstag den Kartenführerschein bekommen. Nur der wird in der ganzen EU etc. anerkannt. Für die Zeit davor gibt's bestenfalls individuelle Abkommen zwischen zwei Staaten.
- Generell steht auch innerhalb der EU keine Pflicht auch Kartenführerscheine von Minderjährigen anzuerkennen.
- Wenn du die Prüfungsbescheinigung hast, darfst du sofort AM und L auch alleine fahren.
notting