Bf17 Bescheinigung am Geburtstag?

4 Antworten

Nein, du musst warten, bis Du den Führerschein bekommen hast.

Wenn Du an Deinem Geburtstag fährst, bist Du nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, Du hast lediglich einen Nachweis über die bestandene Prüfung, die Behörde hat Dir die Fahrerlaubnis aber noch nicht erteilt.

Wenn Du bei einer solchen Fahrt erwischt wirst, ist das ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gem §21 StVG, das ist eine Straftat.

Bei Straftaten ist die Strafe immer richterliche Einzelentscheidung, bei Ersttätern i.d.R. eine Geldstrafe, wenn Du kein eigenes Einkommen hast, kann das in Sozialstunden umgewandelt werden. Durch die Fahrt wird Dir ggf auch eine charakterliche Nichteignung bzw eine geistige Unreife unterstellt, d.h. es kann eine Führerschein sperre nachsich ziehen, aber das ist bei Strafverfahren immer richterliche Einzelentscheidung.

Der Halter des Fahrzeuges sitzt im übrigen im selbem Boot, auch dieser wird eine Strafanzeige bekommen, weil er/sie die Fahrt angeordnet bzw zugelassen hat.

Die Begleitperson trifft in diesem Fall nichts, sofern sie nicht der Halter ist, denn diese ist bei der Fahrt noch keine eingetragene Begleitperson.

Die ist in dem Fall nur eine Person,die neben jemandem saß, der keine Fahrerlaubnis hat, die Funktion als Begleitperson beginnt erst mit dem Tag, an dem Dir die FE der Klasse B mit Auflage der Begleitperson erteilt wurde.

Komm auch nicht auf die Idee vorher ein Fahrzeug der Klasse AM (50ccm Roller) oder der Klasse L (kleiner Trecker bis 25km/h) zu führen, nur weil Du schon 16 bist.

Diese Klassen hast Du noch nicht, auch nicht, wenn Du das Mindestalter schon erreicht und die Prüfung bestanden hast.

Du wirst es schon ahnen; Du bist erst im besitzt der Klassen AM und L, wenn man Dir die Klasse B (BF17) erteilt hat, ab dem Tag bist du auch im Besitz der Klassen AM und L (ohne Begletperson), da AM und L in Klasse B enthalten sind.

Also: A B W A R T E N und Tee trinken oder Lebkuchen essen und Omas Gänse braten und dann am 27.12. den Führerschein abholen.

Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis von vor ca 3 Wochen.

Meine Tochter hat die Klassen BE und C1 (Kartenführerschein) und hat jetzt die Klasse CE erworben. Bei der Führerscheinstelle stellte sich heraus, dass der neue Führerschein falsch gedruckt war und neu bestellt werden musste.

Einen vorläufigen Führerschein hätte sie aufgrund des erreichten Mindestalter sofort bekommen können, aber dann für alle Klassen BE / C1E / CE / T / L . Dieser gilt aber nur in (D), da sie aber beruflich auch in die Niederlande fahren muss, kann sie das nur mit dem Kartenführerschein. Somit musste sie die eine Woche warten, bis der neue Führerschein da war.

Selbst hier galt die Klasse CE nicht, obwohl schon erteilt, weil die Behörde den neuen Karten-Führerschein noch nicht ausgeben konnte und der Vorläufige aufgrund der mangelnden Auslandsakzeptanz nicht ausgegeben werden konnte.

Zu meiner Zeit gab's noch kein BF17. Ein Bekannter (eine Klassenstufe über mir) war an einem "normalen" Wochenende wo sein 18. Geburtstag war in einer ähnl. Situation. Es gab da die Möglichkeit, dass die Eltern den richtigen Führerschein ein paar Tage vorher holen dürfen. Seine Mutter hätte auch unterschrieben, dass sie ihm den Führerschein nicht vorher gibt. Aber da war irgendwas, was ihr so gestunken hat (Gebühren?) sodass sie das doch nicht gemacht hat.

notting

Woher ich das weiß:Hobby
TransalpTom  12.12.2023, 21:03

Gibt es heute nicht.

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Es gibt leider keine andere Möglichkeit. Fahr auch lieber nicht, wenn du ihn nicht hast. Gilt als Fahren ohne Führerschein und Versicherungsschutz. Konsequenzen sind Führerscheinverlust, Sperre bis max. 25 Jahre sowie wahrscheinlich ein Aufbauseminar.

Grüße

Christophror  12.12.2023, 19:07

Das ist völliger Quatsch. Das ist lediglich fahren ohne Führerschein und kostet 10€. Das wars.

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Linus634  12.12.2023, 19:10
@Christophror

Wäre mir neu, 10€ sind außerdem billig. Einer aus meinem Freundeskreis hat das gemacht. Hat Führerscheinsperre bis 22 Jahre erhalten, musste seinen Lappen abgeben und zusätzlich ein Aufbauseminar besuchen. Das sind meine Erfahrungen. Ich weiß nicht wie das gesetzlich korrekt geregelt ist.

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Christophror  12.12.2023, 19:13
@Linus634

Für fahren ohne Fahrerlaubnis wäre das was du sagst zutreffend. Nicht für fahren ohne Führerschein. Der Führerschein ist lediglich ein Stück Papier oder Plastik was vermuten lässt, du hättest es eine Fahrerlaubnis. Mehr nicht. Deshalb gibt es da auch keine hohe Strafe für.

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Linus634  12.12.2023, 19:16
@Christophror

Ja, aber wenn er die Bescheinigung noch nicht erhalten hat, gilt sein Führerschein auch noch nicht, da dieser erst mit Abholung in Kraft tritt, was ganz groß auf den Prüfungsbogen der Prüfstellen steht. Somit gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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TransalpTom  12.12.2023, 21:05
@Christophror

Nein, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil die Faherlaubnis erst erteilt wird, wenn er 17 Jahre alt ist.

Die Fahrerlaubnis wird ihm aber erst bei Abholung am 27.12. erteilt.

Fahren ohne Führerschein ist, wenn er 17 Jahre alt ist, den Führerschein besitzt und zu Hause vergessen hat.

In dem Fall ist die Fahrerlaubnsi aber aufgrund fehlenden Mindestalter noch nicht erteilt worden, da ist nichts mit 10 EUR, sondern Gerichtsverhandlung aufgrund einer Straftat.

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Nein das geht nicht anders als es abzuholen an deinem Geburtstag. Wenn es nicht geht dann halt später.

Ja ohne Schein gilt es als Fahren ohne Fahrerlaubnis.