wann schickt die staatsanwaltschaft den strafbefehl an die führerscheinstelle?

1 Antwort

Du hast doch den Strafbefehl. Mach davon eine Kopie und schick es hin.

Im Zentralen Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und im Fahreignungsregister (FAER) dürfte es schon vermerkt sein.

Die Führerscheinstelle muss das auch unverzüglich erfahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig