Aufbauseminar Führerschein Entzug?

8 Antworten

Das Problem ist nicht neu.
Die Bedingungen für diese Kurse zwecks Mindestteilnehmerzahl und der Variablen,
dass nicht ständig „Nachschub“ an Teilnehmern kommt, lässt keine Planbarkeit der Termine zu.

Du solltest das jetzt aber keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und auf andere vertrauen. Besser wäre es gewesen, der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich mitzuteilen, dass Du den Termin nicht einhalten kannst und eine Kopie der Anmeldung beizulegen.

Jetzt kann es tatsächlich passieren, dass man Dir die Fahrerlaubnis entzieht,
so sind die Regeln.

Setze Dich also gleich am Montag mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung,
schildere den Fall erneut und frage, was Du noch tun kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Jamo1019 
Fragesteller
 21.10.2023, 16:11

Ich hab sie am Freitag kontaktiert mein Fahrlehrer kontaktiert sie auch ich kann nur abwarten auf ihre Antwort nächste Woche

0

Hey, kannst du mir sagen weswegen du an einem aufbauseminar teilnehmen musstes?

Mit freundlichen Grüßen

Das ist kein Fehler, zumindest nicht von der Behörde. Die machen keine 😉

Du brauchst den Kurs, du hast ihn nicht. Bis der absolviert wurde sind Fahrrad und Öffis deine besten Freunde.

Du kannst der Behörde deinen Fall natürlich schildern, das wäre zeitiger natürlich besser gewesen, evtl hast du Glück

Jamo1019 
Fragesteller
 22.10.2023, 10:36

Hab ich schon und meine Fahrschule auch warte nur auf die Antwort

0

Nun,

man hat zwei Monate Zeit sich um ein Aufbauseminar zu beginnen.

Aufbauseminare kosten so an die 500,-€,
und werden in Gruppen von 2-12 Personen abgehalten.
Das lohnt sich eigentlich für eine Fahrschule, auch in der Urlaubszeit.

Danach muss du du halt zu Fuss laufen,
bist du das Aufbauseminar nachweisen kannst.

Die zuständige Führerscheinstelle kontaktieren.

Hansi

Kann ja ich nichts dafür das die Fahrschule so lange Mitglieder gesucht hat und ich die Frist so nicht einhalten konnte

Doch. Die Verwaltungsgerichte vertreten die Ansicht, dass es zumutbar ist, andernorts ein Aufbauseminar zu besuchen. Notfalls musst du Urlaub nehmen und ans andere Ende von Deutschland fahren, wenn in irgendeinem Dorf eine Fahrschule noch freie Plätze hat.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis war auch verhältnismäßig. Der Antragsteller wurde mit der Aufforderung zur Beibringung der Teilnahmebescheinigung darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werde, wenn die Teilnahmebescheinigung bis zum 25.04.2018 nicht vorliegt. Im beiliegenden Merkblatt heißt es unter „Wichtiger Hinweis: … Nur durch fristgerechte Vorlage der von Ihnen geforderten Bescheinigung … können Sie den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden.“ Noch deutlicher kann nicht darauf hingewiesen werden, dass die Auswahl der Fahrschule und das Risiko, dass das Aufbauseminar fristgerecht abgeschlossen wird, ausschließlich im Verantwortungsbereich der Verpflichteten liegen. Dieser kann sich von Rechts wegen nicht auf irgendwelche Vertröstungen einer Fahrschule über mehr als zwei Monate berufen, der Kurs werde noch stattfinden und fristgerecht abgeschlossen werden. Vielmehr wäre es von Anfang an Sache des Antragstellers gewesen, sich bei verschiedenen Fahrschulen um einen rechtzeitigen Termin zu kümmern.
Die spätere Teilnahme an dem Aufbauseminar lässt die sich aus § 2a Abs. 3 StVG ergebende Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, nicht nachträglich entfallen.
Keine Berücksichtigung im Rahmen dieses Verfahren kann daher der Umstand finden, dass der Antragsteller beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist und ohne diesen die berufliche Existenz gefährdet ist. Derartige Gefahren sind ebenso wie wirtschaftliche oder andere Schwierigkeiten im Rahmen einer Fahrerlaubnisentziehung grundsätzlich ohne rechtliche Bedeutung, da die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs den wirtschaftlichen, beruflichen oder privaten Interessen des Einzelnen vorgeht. Im Interesse der Gefahrenabwehr hat der Betroffene auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die insoweit entstehen.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 11.06.2018 - 5 L 752/18.

Jamo1019 
Fragesteller
 22.10.2023, 10:59

Bro was laberst du ich hab doch eine Liste an Fahrschulen aus unsere Region bekommen nur das Ding ist halt die einzige Fahrschule die ein Seminar anbietet nicht Frühzeit anfangen konnte

0
migebuff  22.10.2023, 11:05
@Jamo1019

Welchen Teil des zitierten Urteils verstehst du nicht?

0
Jamo1019 
Fragesteller
 22.10.2023, 11:32
@migebuff

Werde mir sicherlich kein Google ausschnitt durchlesen will nur eine kurze knappe Antwort wie alle anderen es vorgemacht haben

0
migebuff  22.10.2023, 12:05
@Jamo1019

Wenn du keine Lust hast, dir die tatsächliche Rechtslage anhand eines Beschlusses eines Verwaltungsgerichts zu Gemüte zu führen, musst du dich auf Vermutungen und Behauptungen verlassen. Jeder andere wäre dankbar, wenn nachweisbare Fakten geliefert werden.

-> Ignorierliste.

0