Führerschein erste Hilfe Kurs wiederholen?
Hallo ich habe mal eine Frage ich habe vor ca 5 Jahren meinen Führerschein Klasse b angefangen und musste ihn kurz vor der praktischen Prüfung wegen gesundheitlichen Problemen abbrechen.
jetzt habe ich mich letzte Woche wieder bei der Fahrschule angemeldet und möchte meinen Führerschein nun wiederholen ich brauche zur Anmeldung beim TÜV einen Sehtest die Anmeldung der Fahrschule und den Erste Hilfe Kurs jetzt ist meine Frage im Internet steht der Erste Hilfe Kurs verjährt nicht laut Fahrschule muss man ihn aber nach zwei Jahren wiederholen aber sie wissen es nicht genau jetzt wollte ich fragen ob jemand von euch mir eventuell weiterhelfen könnte.
Muss ich den Erste-Hilfe-Kurs jetzt 5 Jahre später wiederholen oder reicht die Vorlage das Erste-Hilfe-Kurses der dich vor 5 Jahren abgelegt habe?
Danke für jede Antwort
4 Antworten
Führerschein in NRW
Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung. Der Sehtest allerdings, darf beim Führerscheinerwerb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
KA wo Du lebst bzw. ob es da abweichend ist.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist lebenslang gültig.
Du musst nur nachweisen können, dass du ihn gemacht hast. Hast du die Teilnahmebestätigung noch?
Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
Da würde ich einfach mal nachfragen. Ich weiß nicht, wie lange die sowas speichern (müssen).
Erste Hilfe Kurs ist unbegrenzt zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig.
Siehe FeV §76 Nr. 11a.
§ 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
…die Bescheinigung des EHK liegt der Behörde natürlich bereits vor wenn Du schon eine Fahrerlaubnis hast und Du diese damals eingereicht hast.
Guten Abend,
rechtlich verjährt dieser nie.
Allgemein muss man sagen, ist es sinnvoll das wissen regelmäßig aufzufrischen.
Du kannst eine Mail an deine zuständige Führerscheinstelle schreiben, diese wird dir dies bestimmt bestätigen und das kannst du dann in der Fahrschule vorlegen.
Viel Erfolg beim Führerschein.
Ne leider nicht sie musste aber bei meiner tüv Stelle noch vorliegen