Getunter Roller verkaufen, und dann Unfall. Bin ich schuld?
Hallo, ich habe einen Interessenten für meinen Roller, dieser ist nicht mehr original und daher nicht mehr im Straßenverkehr zulässig und auch für den Straßenverkehr nicht mehr geeignet.
Dem Käufer ist das klar und ich würde diese Information auch nochmal in den Kaufvertrag schreiben, dass der Roller durch Umbauten, im Straßenverkehr nicht mehr zugelassen werden kann, sofern dieser in den jetzigen Zustand ist.
Was wäre, wenn der Käufer dennoch damit im Straßenverkehr fährt und dann noch einen Unfall baut oder erwischt wird. Habe ich da mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, obwohl ich im Kaufvertrag stehen habe, dass dieser nicht im Straßenverkehr zugelassen werden kann.
2 Antworten
Nein, denn wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich im Vorfeld davon vergewissern, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Im Vertrag würde ich das aber auf jeden Fall vermerken.
Ja, wenn du ihn klar und nachweisbar darauf hinweist, dass er nicht verkehrstauglich ist.
Da Kleinkrafträder keinen TÜV haben ist der Fahrzeughalter selbst für die Verkehrstüchtigkeit verantwortlich. Da du damach nichtmehr der Eigentümer bist hast du nichts zu befürchten.
Danke für die Antwort. Und dann kann ich den Roller bedenkenlos, ohne das ich mich Straßenverkehr strafbar machen, dem Käufer verkaufen?