Getunter Roller verkaufen, und dann Unfall. Bin ich schuld?

2 Antworten

Nein, denn wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich im Vorfeld davon vergewissern, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Im Vertrag würde ich das aber auf jeden Fall vermerken.

Brummibaer254 
Fragesteller
 15.12.2023, 18:26

Danke für die Antwort. Und dann kann ich den Roller bedenkenlos, ohne das ich mich Straßenverkehr strafbar machen, dem Käufer verkaufen?

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WECoyote  15.12.2023, 18:29
@Brummibaer254

Ja, wenn du ihn klar und nachweisbar darauf hinweist, dass er nicht verkehrstauglich ist.

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Da Kleinkrafträder keinen TÜV haben ist der Fahrzeughalter selbst für die Verkehrstüchtigkeit verantwortlich. Da du damach nichtmehr der Eigentümer bist hast du nichts zu befürchten.