Getunter Roller und Unfall?
Hallo ich habe eine Frage,
undzwar was würde passieren wenn ich einen 50ccm Roller ohne Drossel fahren würde (mit ca. 60 - 65 km/h) und einen Unfall machen würde, würde die Versicherung das bezahlen oder müsste ich das dann bezahlen. Wenn ja wie viel würde das durchschnittlich kosten.
3 Antworten
Wenn das Fahrzeug versichert ist, muss die Versicherung zunächst einmal alle Fremdschäden übernehmen.
Allerdings wird sie mit ziemlicher Sicherheit Regress fordern.
Hinzu kommt das Strafverfahren.
Was da am Ende des Tages insgesamt rauskommt, ist schwer zu sagen.
Wie hier bereits schon geschrieben wurde, wenn der Roller zugelassen und versichert wäre, muss und wird zunächst erst einmal die Versicherung die Schäden gegenüber Dritten ganz normal regulieren.
Wird dann bekannt bzw. nachgewiesen das der Roller getunt ist, wird dich die Versicherung vermutlich zu 100% in Regress nehmen. Das bedeutet sie wird den Betrag den sie geleistet hat, in voller Höhe von dir zurückfordern.
Bei einem getunten, modifizierten Roller erlischt mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis und somit der kpl. Versicherungsschutz. Ohne darf er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Zudem gibt's dann auch noch eine Strafanzeige.
Je nachdem wie hoch die Schadenshöhe ist bzw. war, kann das wirklich durchaus böse sein. Wenn du das vor hattest lasse es einfach bleiben. Unterm Strich lohnt sich das nicht.
wird dich die Versicherung vermutlich zu 100% in Regress nehmen. Das bedeutet sie wird den Betrag den sie geleistet hat, in voller Höhe von dir zurückfordern.
Verkehrt. Regress bis max. 5.000€, aber nur bei Obliegeheitsverletzungen!
Bei einem getunten, modifizierten Roller erlischt mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis und somit der kpl. Versicherungsschutz.
Auch das ist verkehrt! Leistungspflicht §117 VVG beachten!
Wenn ein gutachter oder zeugen beweisen können das der Roller 65 fährt, zahlt deine Versicherung nicht.
Ich kenne jemand der hat mit einem Fahrrad einen Unfall mit einem Auto gehabt und war Schuld ( nicht versichert ). Er hat 15 Jahre lang nicht wenig gezahlt.
Verkauf doch deinen Roller und hol dir nen alten gebrauchten der auf den Papieren auch schneller fahren darf als 45.
Glaub Simme oder Schwalbe usw.
Ich gebe dir ein Tipp - im Fahrzeugschein steht die Höchstgeschwindigkeit und aufgrund dieser Daten bist du auch versichert.
Ist eigentlich logisch.Fahren ohne Versicherung und Zulassung
Das waren meine Worte und Erfahrungen als ehemaliger Roller und Motorradfahrer.
Wenn man selber recherchiert sieht das dann so aus.
:
Wenn dein Roller für 45 km/h zugelassen ist, aber tatsächlich schneller fährt und du einen Unfall verursachst, kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Die rechtlichen Grundlagen dafür ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Falls dein Roller schneller als 45 km/h fährt, könnte er in eine höhere Fahrzeugklasse fallen, für die du möglicherweise keinen Führerschein hast.
Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
2. Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO)
Wenn das Fahrzeug schneller als 45 km/h fährt, erlischt die Betriebserlaubnis.
Dies führt dazu, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert ist, was weitreichende Konsequenzen bei einem Unfall hat.
3. Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG – Pflichtversicherungsgesetz)
Da die Betriebserlaubnis erlischt, gilt die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht mehr.
Das kann strafrechtliche Folgen haben, da Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat ist, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.
4. Strafrechtliche Folgen im Falle eines Unfalls
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Falls jemand verletzt wird, kann das zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Falls jemand stirbt, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Falls durch das schnellere Fahren eine konkrete Gefahr für andere entsteht, kann das ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.
5. Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Die Versicherung kann die Schadensregulierung verweigern oder von dir einen Regress (Erstattung der Schadenssumme, oft bis zu 5.000 €) verlangen.
Falls der Unfall sehr teuer wird (z. B. Personenschäden), kannst du auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Bitte
Der § 117 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bezieht sich auf die Haftung des Fahrers bei einer Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier ist der genaue Wortlaut:
Was bedeutet das im Zusammenhang mit deinem Fall?
Wenn dein Roller durch Tuning schneller als die erlaubten 45 km/h fährt, erlischt seine Betriebserlaubnis. Dadurch könnte auch der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Falls du dann einen Unfall verursachst, kann die Versicherung den Schaden zwar erst einmal bezahlen, aber sich das Geld anschließend von dir zurückholen (Regress).
Die Versicherung kann sich auf eine Obliegenheitsverletzung (Verstoß gegen vertragliche Pflichten) berufen, weil du das Fahrzeug technisch verändert hast, ohne es zu melden. Nach § 117 Abs. 1 VVG kann sie dann verlangen, dass du einen Teil oder sogar die gesamten Kosten selbst zahlst.
Mögliche finanzielle Folgen für dich
Fazit
Jemand hat dir den § 117 Abs. 1 VVG geschickt, um dich darauf hinzuweisen, dass du bei einem Unfall finanziell haften könntest, weil die Versicherung dich in Regress nehmen kann. Das bedeutet, dass sie zuerst zahlt, sich das Geld aber später von dir zurückholt. Tuning ohne Abnahme und Eintragung kann also nicht nur strafrechtliche, sondern auch extrem teure finanzielle Konsequenzen haben.
Wenn du das weißt warum fragst du mich dann überhaupt ?
Das bedeutet, dass sie zuerst zahlt, sich das Geld aber später von dir zurückholt.
Bis maximal 5.000€!
Sehr geehrter Hobby-Jurist,
Ihr Beharren auf der vermeintlichen Obergrenze von 5.000 € im Regress offenbart eine oberflächliche Betrachtung der Rechtslage, die zwar in Stammtischdiskussionen beeindrucken mag, aber einer fundierten juristischen Prüfung nicht standhält.
Zwar ist es korrekt, dass der Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung) in der Regel auf 5.000 € begrenzt ist – allerdings nur in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Ihre Argumentation ignoriert die gravierende Ausweitung der persönlichen Haftung, die sich aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln ergeben kann.
Ein erheblich getunter Roller, der bewusst außerhalb seiner Betriebserlaubnis genutzt wird, kann durchaus als grob fahrlässig oder vorsätzlich gewertet werden. In diesem Fall ist die Versicherung nicht an die 5.000-€-Regelung gebunden. Vielmehr kann sie sich vollständig von der Schadensregulierung zurückziehen und den Verursacher direkt haftbar machen – inklusive Millionenbeträge bei Personenschäden.
Ich erspare mir weitere pädagogische Mühen, da Ihr Diskurs weniger auf sachlicher Erkenntnis als auf rechthaberischer Beharrlichkeit zu basieren scheint. Seien Sie versichert: Ich empfinde keinerlei Notwendigkeit, mich weiterhin mit Ihrem unerschütterlichen, wenn auch fehlerhaften Dogmatismus auseinanderzusetzen.
Genießen Sie Ihren Tag – und möge Ihnen das Wissen begegnen, das Ihnen bislang entgangen ist.
hr Beharren auf der vermeintlichen Obergrenze von 5.000 € im Regress offenbart eine oberflächliche Betrachtung der Rechtslage, die zwar in Stammtischdiskussionen beeindrucken mag, aber einer fundierten juristischen Prüfung nicht standhält.Ich erspare mir weitere pädagogische Mühen, da Ihr Diskurs weniger auf sachlicher Erkenntnis als auf rechthaberischer Beharrlichkeit zu basieren scheint. Seien Sie versichert: Ich empfinde keinerlei Notwendigkeit, mich weiterhin mit Ihrem unerschütterlichen, wenn auch fehlerhaften Dogmatismus auseinanderzusetzen.
Dieses Geschwurbel ist ebenso verkehrt wie überflüssig. Ich bin Versicherungsmakler. Gute Nacht.
Falls du dann einen Unfall verursachst, kann die Versicherung den Schaden zwar erst einmal bezahlen, aber sich das Geld anschließend von dir zurückholen (Regress).
Wie passt das zu der Aussage, dass angeblich ohne Versicherung gefahren wird? Copy&Paste von ChatGPT bringt bei Rechtsfragen nichts.
Ich habe noch keinen Roller muss noch bisschen warten. Frage nur für die Zukunft.
Dann ist gut aber hol dir den wenigstens einen der schneller fahren darf als 45 aber legal.
Ja ich warte lieber ein Jahr und hole mir dann eine 125er
Begründe bitte. Danke.