LKW fahren ohne Module?
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage und zwar habe ich vor kurzem meinen C/CE Führerschein bestanden, habe aber noch keine beschleunigte Grundqualifikation gemacht. Mir wurde zwar gesagt, dass ich in meinem Betrieb, LKWs in die Werkstatt fahren darf und Überführungsfahrten machen darf. Bin ich da richtig informiert worden?
Und was wird unter „Überführungsfahrten“ verstanden? Ist damit gemeint dass ich auch LKWs vom Betriebshof zu einem anderen beliebigen Standort fahren darf, beispielsweise um ihn dort zu parken oder nur mit roter Nummer, wenn man beispielsweise einen neuen/gebrauchten Lkw kauft?
Ich hoffe mir kann hier jemand dieses Thema etwas näher bringen. Danke schon mal im Voraus.
3 Antworten
Du darfst ohne 95er "Leefahrten" durchführen. Das wäre z.B.
- LKW in die Werkstatt bringen und wieder abholen (wenn unbeladen)
- leeren LKW von einer Niederlassung in eine andere bringen
- neuen LKW im Werk abholen
- verkauften LKW mit roter Nummer zu einem Kunden bringen
- leeren Trailer / Anhänger vom Speditionshof zum Kunden bringen und dort zum Beladen bereitstellen (Abholen muss ihn dann ein Fahrer mit 95)
Solange keine gewerblichen Transporte mit dem LKW durchgeführt werden, reicht der für das Fahrzeug erforderliche Führerschein. Also immer dann, wenn man mit dem Transport kein Geld verdient, z.B. der eigene Umzug.
Auch Hilfstransporte und damit verbundene Leerfahrten sind zulässig (z.B. in Katastrophenfällen). In dem Fall braucht man auch keine Fahrerkarte einlegen und es gelten auch nicht das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot und die Mautpflicht.
Ja, das hast du richtig verstanden.
Siehe §1 BKrFQG
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit ....
(3) Im Sinne des Absatzes 2
- bezeichnet eine nichtgewerbliche Beförderung eine Beförderung, die keinen Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit aufweist, das heißt, die Beförderung wird nicht durchgeführt, um damit Einnahmen zu erzielen,