Darf ich hier mit dem PKW durchfahren?

2 Antworten

Da du zu einem in der Straße anliegenden (befindlichen) Grundstück fahren willst, gilt die Ausnahme auch für dich. Ohne dieses Zusatzschild müsstest du tatsächlich außerhalb parken und dann laufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Du willst ins Fitnesstudio, ....du hast somit ein Anliegen und darfst in die Straße einfahren und dort parken, egal ob mit Chipkarte aud deren Parkplatz oder am Straßenrand, da aber ohne den Verkehr zu behindern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KevinHP  28.12.2023, 22:16

Anlieger bezieht sich nicht auf ein Anliegen. Ansonsten stimme ich deiner Antwort zu.

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Lottl07  28.12.2023, 23:15
@KevinHP

Der ADAC gibt jedoch an, dass sich eine Definition im gängigen Sprachgebrauch etabliert hat: „Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss, d.h. er will doch ins Fitnesstudio, also hat er dort etwas zu erledigen.

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KevinHP  28.12.2023, 23:16
@Lottl07

Da steht nichts von Anliegen. Es geht weiterhin um Grundstücke, die in der Straße (an)liegen.

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Lottl07  28.12.2023, 23:24
@KevinHP
oder zu einer Erledigung aufsuchen muss

Will er was erledigen oder nicht??? Mann kann auch päpslicher sein als der Papst.

Auch besucher sind Anlieger ! Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 09.07.1965- 4 StR 191/65

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KevinHP  28.12.2023, 23:41
@Lottl07

Ein Anliegen könnte auch sein, auf die Toilette zu müssen oder ein Gebäude fotografieren zu wollen.

Natürlich hat man bei einer Erledigung ein Anliegen, was aber nicht bedeutet, dass einen jedes beliebige Anliegen zu einem Anlieger nach StVO macht.

Mann kann auch päpslicher sein als der Papst.

Ich hatte das ursprünglich nur angemerkt, weil ich deiner Antwort grundsätzlich zustimmen wollte.

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Lottl07  29.12.2023, 00:30
@KevinHP

Naja, aber erst sagen "Da steht nichts von Anliegen" und der Besuch des Fitnesstudios ist nun mal ein Anliegen.

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KevinHP  29.12.2023, 12:25
@Lottl07

Ich glaub, du hast meinen Punkt immer noch nicht verstanden.

was aber nicht bedeutet, dass einen jedes beliebige Anliegen zu einem Anlieger nach StVO macht
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Lottl07  29.12.2023, 20:36
@KevinHP

Es dreht sich einzig um das Anliegen das Fitnesstudio zu besuchen, das ist ein Anliegen. Ich habe nicht gesagt das er z.B. in die Straße fährt um zu Pinkeln.

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KevinHP  29.12.2023, 20:57
@Lottl07

Ich habe versucht, dir zu erklären, dass nicht alle Anliegen mit dem Schild gemeint sind, aber dich bekommt man von deinem Standpunkt überhaupt nicht weg.

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Lottl07  30.12.2023, 00:00
@KevinHP

Sorry aber kannst du lesen? "Ich habe nicht gesagt das er z.B. in die Straße fährt um zu Pinkeln." und ich habe auch nicht gesagt dass das für ALLE Anliegen gilt. Stört dich jetzt auch noch irgendein Komma oder Punkt? Mir scheint du hast lange Weile.

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KevinHP  30.12.2023, 00:26
@Lottl07

Du drehst einem die Wörter im Mund um.

Das hier hast du geschrieben:

Naja, aber erst sagen "Da steht nichts von Anliegen" und der Besuch des Fitnesstudios ist nun mal ein Anliegen.

Das impliziert für mich, dass du den Besuch des Fitnessstudios als Anliegen bezeichnest und daraus schließt, dass damit das Wort "Anlieger" gemeint ist. Daraus müsste man schlussfolgern, dass einen jedes Anliegen dieser Art zum Anlieger macht.

Du wolltest mit der Definition nicht päpstlicher als der Papst sein, vermutlich nur, um deine Aussage zu bekräftigen.

Wenn du eine versuchte Richtigstellung in einem Forum als Langeweile bezeichnest, dann nur zu. :)

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Lottl07  30.12.2023, 19:37
@KevinHP

Sorry, aber jetzt bist du der Korintenkacker!

Das impliziert für mich, dass du den Besuch des Fitnessstudios als Anliegen bezeichnest und daraus schließt, dass damit das Wort "Anlieger" gemeint ist. Daraus müsste man schlussfolgern, dass einen jedes Anliegen dieser Art zum Anlieger macht.

Eben, für dich! Der Besuch des Fitnesstudios ist nun mal ein Anliegen, kapier das doch endlich. Der Besuch eines Anwohners ist ja auch ein Anliegen, für dich wahrscheinlich auch nicht. Das wars für mich, habe keine Lust das noch weiter zu veriefen, schon gar nicht wenn du es nicht verstehen willst.

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KevinHP  30.12.2023, 19:52
@Lottl07

Schade, dass ich dir nicht vermitteln konnte, was ich ursprünglich mit meinem Kommentar meine, für mich als Korinthenkacker und Besserwisser eigentlich ein großes Anliegen, etwas deutlich zu vermitteln.

Ich habe auch nicht behauptet, dass der Besuch kein Anliegen sei.

Natürlich hat man bei einer Erledigung ein Anliegen, was aber nicht bedeutet, dass einen jedes beliebige Anliegen zu einem Anlieger nach StVO macht.

Tut mir leid, wenn dich mein Versuch, mich zu erklären, verärgert hat.

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