Rückwärts in die Kreuzung?

2 Antworten

Ich habe die Rechtsgrundlage gefunden:

Vorrang gebührt in einer solchen Engstelle demjenigen Fahrzeug, das die Engstelle zuerst erreicht hat bzw. in diese eingefahren ist, auch wenn hierzu dann die Fahrbahn links der eigentlichen Fahrbahnmitte benutzt werden muss (OLG Hamm, NZV 97, 479; (Jagow/Burmann/Heß, StraßenverkehrsR, § 2 StVO Rn 74).

Somit war ich tatsächlich im Recht.

Woher ich das weiß:Recherche