Schuldfrage rückwärts rausfahren?
Hallo zusammen,
Bei wem liegt in dieser Situation die Schuld.
Man hat mit seinem PKW eine Parkbox auf der Straßenseite gefunden und hat eingeparkt, nun ist man leicht nach hinten gefahren um den Wagen gerade zu stellen. Bei Rückwärtsfahren, ist das Heck des Fahrzeugs aber immernoch nicht auf der eigentlichen Straße sondern auf dem Fahrradweg. In dem Moment kommt ein VW, was davon ausgeht das er weiter nach hinten rausfährt und was eine Vollbremsung einleitet.
Dem VW fährt auf der Straße einer dann rein. Wer trägt die Schuld,.das Fahrzeug was etwas rausfährt aber noch nicht auf der Straße ist sondern auf dem Fahrradweg oder der Wagen der dem Fahrzeug reinfährt was eine Vollbremsung einleitet.
3 Antworten
nun ist man leicht nach hinten gefahren um den Wagen gerade zu stellen.
Dazu sagt § 9 StvO:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Insofern hat sich der Rückwärtsfahrer schon mal falsch verhalten und muss daher mit einer Teilschuld rechnen, eventuell aber auch nicht.
Den VW trifft keine Schuld, der hat nichts falsch gemacht und er hatte auch ausreichend Grund, eine Vollbremsung hinzulegen.
Die größte Schuld trifft den Auffahrer. Der hat offensichtlich nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten. Wer hinten drauf fährt hat von vornherein zunächst immer schuld, außer er kann nachweisen, dass der Vorausfahrende unnötig gebremst oder gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, was hier aber nicht der Fall ist. Ob er einen Teil der Schuld an den rückwärts fahrenden abwälzen kann, der ja nur indirekt beteiligt ist, wage ich zu bezweifeln. Und wenn, kann der Anteil nicht sehr hoch sein.
ich behaupte mal: DAS ist nen Fall für Anwälte
ich persönlich würd als gerecht Drittel für jeden empfinden, aber... mich fragt niemand
na der VW kann auch keinen ausreichend großen Abstand mehr gehabt zu haben, sonst hät er keine Vollbremsung einleiten müssen. man könnt ihm somit zu schnell fahren vorwerfen und dann dem Hintermann ebenso nebst minderem Sicherheitsabstand
Da habe ich garnicht drüber nachgedacht, ich gehe davon aus dass der VW Fahrer mit dem Autopilot gefahren ist und das Sicherheitssystem unnötig eine Vollbremsung eingeleitet hat worauf ihm einer reingefahren ist.
Der ausfahrende war noch auf dem Fahrradweg und sollte ja hier nicht die Schuld bekommen denke ich mal.
tja... "Autopilot" ist irrelevant, denn der Fahrer hat jederzeit ins Geschehen einzugriefen und daher den Verkehr immer zu sondieren um einzugreifen
DAS kommt bei mir immer schlecht "aber die Elektronik hat so reagiert", da reagier ich absolut allergisch drauf, vor allem in nem 08/15-Golf, dem seine Elektronik taugt nix
Schuld hat der Fahrer der geparkt hat.
In der fahrschule lernt man beim parken immer wieder an allen Seiten zu schauen um eben niemand zu erwischen.
Rechts, links, nach hinten. Nennt sich rundum Blick.....(hab ich neulich erst beim parken üben in der fahrschule durchgenommen)
Könnte auch sein, aber gehe tatsächlich davon aus, das in dem Fall der der hinten reinfährt schuld haben müsste, der VW Fahrer hatte noch einen großen Abstand zum ausfahrenden. Der einzige der wirklich reingeknallt ist, ist der Wagen in den VW Fahrer.
Außerdem hätte der VW Fahrer auch einen Bogen machen können ohne den Gegenverkehr zu beeinträchtigen.